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Debatten im Landtag

Lindlohr: Keine Pflicht zum Dokumentenbezug bei Stellungnahmen zu Windenergie

Im Rahmen der Teilfortschreibung Windenergie gibt es bei der Abgabe einer Stellungnahme weder beim Regionalverband Nordschwarzwald  noch bei anderen Regionalverbänden eine Pflicht zum Dokumentenbezug. Dieser ist laut Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen optional.

Windkrafträder auf der Schwäbischen Alb bei Dornstadt.

dpa/Frank Hoermann/SVEN SIMON)

Stuttgart. Auf Nachfrage von Erik Schweikert (FDP) versicherte Andrea Lindlohr (Grüne), Staatssekretärin im Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen, dass es bei der Abgabe einer Stellungnahme weder beim Regionalverband Nordschwarzwald im Rahmen der Teilfortschreibung Windenergie noch bei anderen Regionalverbänden dabei eine Pflicht zum Dokumentenbezug gebe. Dieser sei optional und könne Interessierten eine bessere Orientierung geben.

Der Regionalverband Nordschwarzwald setzte eine digitale Beteiligungsplattform ein. Aber als Ergänzung zum Online-Tool konnten Einwendungen auch per E-Mail, Brief oder über eine Niederschrift im Amt gemacht werden. Lindlohr versicherte, dass alle in die Abwägung eingehen, auch bei falschem Dokumentenbezug. Insgesamt sind beim Regionalverband Nordschwarzwald über alle Kanäle 15.000 Stellungnahmen eingegangen.

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