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Digitale Verfahren für Wahlen in Kammern abgesichert
Stuttgart. Digitale Verfahren zu Wahlen und Abstimmungen in Kammern sind rechtlich abgesichert. Der Landtag hat ohne Aussprache in Zweiter Lesung mit dem Stimmen von Grünen, CDU, SPD und FDP einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt. Außerdem wurde die Schaffung regionaler unselbstständiger Untereinheiten der Landespsychotherapeutenkammer, sogenannte Kreispsychotherapeutenschaften, ermöglicht. Für sie besteht eine freiwillige Mitgliedschaft. Auf die bezieht sich auch die Prüfung, ob die Reform zu mehr Bürokratie führt oder nicht. Dazu heißt es: Es gebe keinen Bürokratieaufbau, sondern das Gesetz diene „der Rechtsklarheit und damit auch der Rechtssicherheit“. Es sei ein gewünschtes berufspolitisches Engagement der Berufsgruppe im Rahmen der Kammer ermöglicht.
In der Ersten Lesung Anfang März hatte Sozialminister Manne Lucha (Grüne) vor allem gelobt, wie die Digitalisierung durch die neue Form der Stimmabgabe „proaktiv“ vorangebracht werde: „Spätestens während der Pandemie hat sich gezeigt, was digital alles möglich ist.“ Und diese Vorteile müssten auch die Kammern im Land sicher nutzen können.