Debatten im Landtag

Der erste Schritt zur digitalen Baubehörde ist gemacht

Bauministerin Nicole Razavi (CDU) hat Entwurf für das "Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren" in den Landtag eingebracht. Mit dem digitalen Bauamt will die Regierungskoalition Genehmigungsverfahren beschleunigen und vereinfachen und so auch den Wohnungsbau ankurbeln. Dass das Gesetz dazu beiträgt bezweifelt die Opposition jedoch.

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dpa/ Zoonar/ Chalirmpoj Pimpisarn)

Stuttgart. Für Baden-Württembergs Bauministerin Nicole Razavi ist „Virtuelle Bauamt“, dass noch in diesem Herbst eingeführt werden soll, „ein echter Meilenstein in der Digitalisierung der Verwaltung und in der Verwaltungsmodernisierung“, wie die CDU-Politikerin am Donnerstag in der 1. Lesung des Gesetzentwurfs im Landtag sagte. Es spare Bauherren, Planern und den Bauämtern viel Zeit, Geld und Nerven.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Bauanträge nach Inkrafttreten vollständig digital eingereicht werden können. Ab dem Jahr 2025 an, müssen sie zwingend digital eingereicht werden. Verwaltungsabläufe sollen standardisiert, und gestrafft werden.

Und auch der Verfahrensweg wird geändert. Bauanträge gehen künftig direkt an die zuständigen Baurechtsämter und nicht mehr an die Gemeinde, in der gebaut werden soll. Diese wird aber zeitgleich über das Bauvorhaben informiert.

Um eine Beschleunigung zu erreichen, will Grün-Schwarz in der Landesbauordnung (LBO) die Nachbarschaftsbeteiligung einschränken. Nach der derzeit geltenden Rechtslage müssen alle Anlieger benachrichtigt werden ,  zwar ganz unabhängig davon, ob sie von einem Bauvorhaben überhaupt direkt betroffen sind oder nicht. Künftig sollen Nachbarn nur noch einbezogen werden, wenn ihre Belange tatsächlich berührt sein könnten . Hinzu kommen Bauvorhaben, bei denen es Abweichungen, Ausnahmen oder der Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften geben soll.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Tafun Tok sieht das Gesetz als Beitrag des Landes, um Bauen einfacher und damit bezahlbarer zu machen. Er hob hervor, das das künftige Antrags- und Bearbeitungsverfahren bis zur Bekanntgabe künftig aus einem Guss laufe. Die Übergangsfrist bis Anfang übernächsten Jahres sei ausreichend, damit sich die Kommunen darauf einstellen könnten. 191 von 208 Baurechtsämtern hätten sich bereits für das digitale Verfahren angemeldet.

Die für das virtuelle Bauamt nötige Software übernehme Baden-Württemberg, wie andere Bundesländer auch,  aus Mecklenburg-Vorpommern. Damit sei gewährleistet, dass es keinen Flickenteppich gebe.

Als „größten Gamechanger seit der Einführung des Baugesetzbuches“ bezeichnete Christine Neumann-Martin den Gesetzentwurf. Die CDU-Politikerin räumte aber auch ein, dass die Neuregelung nicht alle Probleme im Bausektor löse.

Der wohnungspolitische Sprecher der SPD, Jonas Hoffmann warf der Regierungskoalition „wohnungspolitischen Blindflug“ vor. „Dieses Novellchen wird nichts an der Situation der Wohnungssuchenden ändern“, sagte Hoffmann.

Friedrich Haag bedankte sich im Namen seiner FDP-Fraktion zwar bei Razavi , für den Gesetzentwurf, beklagte aber gleichzeitig, dass dieser keinen „großen Wurf“ darstelle. Die FDP wollen nun über einen Änderungsantrag erreichen, dass zumindest die Typengenehmigung in die LBO-Novelle aufgenommen werde. Dies ist eine allgemeine bautechnische Genehmigung, die für alle Bauten gilt, die in gleicher Bauweise errichtet werden.

Auch die AfD begrüßte den Gesetzentwurf grundsätzlich. Die Beschränkung der Nachbarschaftsbeteiligung wolle man aber so nicht hinnehmen, erklärte Hans-Jürgen Goßner . Benachrichtigungen sollten in jedem Fall erfolgen.

Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen verwiesen.

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