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Debatten im Landtag

Bericht des Landesdatenschützers: Das seltsame Innenleben eines Teddybären und andere Verstöße

Ein Bewegungstracker hat in einem Teddybären nichts zu suchen. Das findet zumindest der oberste Datenschützer des Landes, der sich auch in Richtung Politik mit Kritik nicht zurückhält.

Ein harmloser Teddybär im Zentrum eines Datenschutzskandals: Bewegungstracker wurden im Kuscheltier versteckt.

dpa/Hansons/Cover Images)

Stuttgart. Mit einer Reihe von Vorschlägen und Appellen hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI), Tobias Keber, die Vorstellung des ersten von ihm verantworteten Jahresberichts im Landtag verbunden.

Denn ohne Datenschutz gebe es kein Vertrauen in staatliches Handeln, so der frühere Professor für Medienrecht, den unter anderem die Vorreiterrolle Baden-Württembergs und im Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Seine Dienststelle sei bereit, „als Datenschutz-Kompetenzzentrum im Bereich KI Baden-Württemberg Verantwortung zu übernehmen und wichtige Impulse für die Zukunftstechnologie zu setzen“, denn es müsse ein wirksamer Datenschutz entwickelt werden, „der europäische Werte in Zeiten von KI sichert“.

In ihrem Koalitionsvertrag haben sich Grünen und CDU 2021 verpflichtet, das Landesinformationsfreiheitsgesetz zu einem Transparenzgesetz weiterzuentwickeln. „Informationsfreiheit und Transparenz als zentrale Beteiligungsformate in der Demokratie brauchen Struktur und Kapazitäten, personell und technisch“, so Keber am Donnerstagnachmittag vor nur noch spärlich besetzten Abgeordnetenreihen im Landtag. Jetzt sei „ein guter Zeitpunkt für die Schaffung und den Ausbau eines Transparenzportals, natürlich korrespondierend mit einem Transparenzgesetz“. Im Koalitionsvertrag ist die Weiterentwicklung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes zu einem Transparenzgesetz vorgesehen. „Nehmen Sie diesen Faden auf. Schaffen Sie Transparenz. Stärken Sie die Demokratie“, so Keber.

Neben dem Tätigkeitsbericht zum Thema Informationsbericht präsentierte Keber auch jenen zum Datenschutz. Fast 3000 Datenpannen wurden 2023 gemeldet, 185 Bußgeldverfahren sind eingeleitet. Jonas Weber (SPD) erinnerte daran, dass auch Innenminister Thomas Strobl im Bericht vorkommt mit seiner Weitergabe eines Anwaltsschreibens im Disziplinarverfahren gegen den früheren Inspekteur der Polizei. Und Weber empfahl eine von der unabhängigen Behörde angebotenen und von vielen Interessierten genutzten Schulung zu richtigem Verhalten zu besuchen: „Wenn man aber einen Fehler gemacht hat, sollte man als gutes Vorbild vorangehen und als oberster Mitarbeiter des Ministeriums an einer solchen Schulung teilnehmen, damit solche Fehler nicht noch einmal passieren.“

Keber griff einen anderen Einzelfall heraus: Im Zuge eines Sorgerechtsstreits von getrennt lebenden Eltern sollte bewiesen werden, dass Absprachen zum Aufenthaltsort des Kindes nicht eingehalten worden waren. Im Teddybären des Kindes wurde ein Bewegungstracker versteckt. „Das mittlerweile rechtskräftig abgeschlossene Verfahren endete mit einem Bußgeld gegen den Ehepartner“, berichtete der LfDI.

Die Grünen unterstützen Kebers Appell nach einem rechtlichen Rahmen für Transparenz und Informationsfreiheit. Dies diene „dem Schutz der Bürgerrechte und der Stärkung der Demokratie durch Vertrauensbildung“, erklärte Thomas Hentschel. Für die CDU-Fraktion warnte Guido Wolf dagegen davor, dass „Informationsanspruch zu einer gelähmten Verwaltung führt könnte“. Es brauche so „ein hohes Maß an verbindlichen und effektiven Standards sowie einheitlichen Lösungen“.

Nico Weinmann (FDP) erwartet, dass „für die Zukunft der Anspruch auf Informationsfreiheit ausgeweitet werden kann, weil wir das Verwaltungshandeln gerade durch die Digitalisierung unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz schneller und weniger personalintensiv hinreichend transparent darlegen können“.

Kaum inhaltlich mit den beiden Berichten oder den Forderungen des LfDI befasste sich AfD-Abgeordneter Rüdiger Klos, der einen wesentlichen Teile seiner Redezeit auf eine Fundamental-Kritik am Gendern verwendete. Klos warf Kleber vor, nicht unparteilich zu sein, wenn „aus ideologischen Gründen“ die Berichte in dieser Form abgefasst wird. Es bestehe die Gefahr der Irreführung, weil „der unbefangene Leser schlussfolgern könnte, dass dies eben die Amtssprache ist“. 85 Prozent der Bevölkerung seien aber gegen Gendern. Mit Steuergeldern finanzierte Berichte würden „als Transportmittel für ideologische Inhalte verwendet“.

Innenminister Thomas Strobl (CDU) dankte Keber für dessen „Expertise“. Und er verlangte, dass Baden-Württemberg „ein attraktiver Standort für Datennutzung bleibt“. Für die Landesregierung laute die Aufgabe, den Datenschutz fit für die Herausforderungen der Zukunft zu machen, „und dieser Aufgabe stellen wir uns auch“.

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