CDU lehnt mehr Bürgerbeteiligung strikt ab
Stuttgart. In Baden-Württemberg wird die Bürgerbeteiligung nicht verbessert. Die CDU-Fraktion und Innenminister Heribert Rech sprachen sich am Donnerstag bei der ersten Beratung des gemeinsamen Gesetzentwurfes der Fraktionen von SPD und Grünen zur Einführung einer Volksinitiative und Erleichterung bei Bürgerentscheidungen gegen niedrigere Quoten aus. Auch im Ständigen Ausschuss, wohin der Entwurf verwiesen wurde, ist keine Mehrheit zu erwarten. Damit bleibt Baden-Württemberg, wie der Grünen-Abgeordnete Hans-Ulrich Sckerl kritisierte, neben dem Saarland „Schlusslicht“ unter den Bundesländern hinsichtlich von Volksbegehren und Volksentscheid.
Bürger müssten im Sinne direkter Demokratie stärker an staatlichen Entscheidungsprozessen partizipieren können, begründete Rainer Stickelberger (SPD) den Gesetzentwurf. „Dies nützt der Demokratie.“ Nach seiner Überzeugung sind die Hürden beim Volksbegehren unüberwindbar hoch; 16,6 Prozent der Wahlberechtigten oder 1,2 Millionen müssten dieses per Unterschrift fordern. Deshalb sei seit dessen Einführung 1974 bisher kein Volksbegehren zustande gekommen. Auch die von SPD und Grünen vorgeschlagenen fünf Prozent der Wahlberechtigten (375 000 Wähler) sei noch ein hohes Quorum, erklärte Stickelberger.
Die Opposition forderte ferner eine Volksinitiative; mittels dieser könnten mindestens 10 000 Bürger verlangen, dass sich der Landtag binnen sechs Monaten mit einem bestimmten Gesetzentwurf befasst. Sckerl sagte, die Bürger wollten mehr Mitsprache und ernst genommen werden. „Mehr Beteiligung passt genau in die Zeit. Es muss eine Reform her.“ Er warf der Regierung vor, dafür bisher keinen Versuch unternommen zu haben. Während Niedersachsen, Sachsen, Hessen und Bayern mit modernen Beteiligungen auf der Höhe der Zeit liegen, sei die Haltung Baden-Württembergs „beschämend“. Stickelberger verwies insbesonders auf das CSU regierte Bayern, wo bereits 19 Volksbefragungen und sechs Volksentscheide erfolgt seien.
Für die CDU schmetterte Winfried Mack dennoch die Vorschläge ab. „Unser Modell ist nicht überholt. Die Landesverfassung folgt dem Grundgesetz“, konstatierte er. Die Volksinitiative könnte von Demagogen missbraucht werden, außerdem wolle man, so Mack, keine „falsche Entscheidungen wie in der Schweiz zum Minarettverbot“ riskieren. Bei so hohen Hürden sei kaum Missbrauch möglich, konterte Stickelberger und hielt der CDU vor: „Aus ihren Beiträgen spricht die nackte Angst vor den Bürgern.“
Die mitregierende FDP bedauerte die starre Haltung der CDU, ohne die eine Verfassungsänderung mit Zwei-Drittel-Mehrheit nicht möglich sei. „Wir sind für mehr direkte Demokratie auf allen politischen Ebenen und setzen uns für Bürgerentscheide, Bürgerbegehren und Bürgerbefragungen ein. Für uns reicht es aus, wenn mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten ein Volksbegehren verlangen“, sagte Hagen Kluck (FDP). Allerdings habe man sich im Koalitionsvertrag auf einen Kompromiss mit der CDU einigen müssen, die beim Volksbegehren an einem Quorum von einem Sechstel festhalte.
Innenminister Rech erklärte, Verfassungsfragen sollten nicht dem Zeitgeist und tagesaktuellen Aufgeregtheiten unterzogen werden. „Einer weitergehenden Regelung stehe ich mehr als skeptisch gegenüber“, sagte Rech. Eine Verfassung lebe von der Beständigkeit und würde durch Volksbegehren erheblich an Wert verlieren. Zudem seien dadurch zustande kommende Gesetze „keinesfalls besser“.