Berufsausbildungen aus Kroatien werden anerkannt
Stuttgart. Architekten und Ingenieure, die in Kroatien ausgebildet wurden und dort Berufsabschlüsse erworben haben, können künftig in Baden-Württemberg problemlos arbeiten. Der Landtag verabschiedete am Mittwoch in Stuttgart ohne Aussprache das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/25/EU in das Bauberufsrecht.
Nach der einmütigen ersten Lesung vor einer Woche und der Zustimmung im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft votierten die Abgeordneten aller Fraktionen für den Entwurf. Staatssekretär Ingo Rust (SPD) hatte erklärt, die Änderung sei wegen des Beitritts Kroatiens zum 1. Juli 2013 in die Europäische Union notwendig geworden. Das neue Gesetz erleichtere die automatische und beschleunigte Anerkennung der Abschlüsse dieser Berufsgruppen in Deutschland und erleichtere die Integration ausländischer Fachkräfte. Zudem werde der bürokratische Aufwand verringert.
Das Architekten- und das Ingenieurgesetz von Baden-Württemberg enthalten derzeit keinen Verweis auf die Berufsanerkennungsrichtlinie, die den Beitritt Kroatien erfasst. Um die automatische Anerkennung kroatischer Ausbildungsnachweise auch im Südwesten wirksam werden zu lassen und außerdem künftige Änderungen aufgrund weiterer EU-Beitritte von Ländern zu vermeiden, soll die bisherige statische Verweisung in beiden Berufsgesetzen durch eine sogenannte dynamische Verweisung ersetzt werden. Der Ausschuss bekräftigte die Auffassung, dass die Änderungen EU-rechtlich geboten sind. Ende des Jahres oder Anfang 2015 werden die Gesetze in Bezug auf Personengesellschaften eine weitere Änderung erfahren.