Themen des Artikels
Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen
Berufliche Betreuung: Land passt Gesetz an Bundesreform an
STUTTGART. Das Selbstbestimmungsrecht betreuungsbedürftiger Personen soll gestärkt werden: Danach soll zum Beispiel die Behörde Unterstützungsbedürftige bei der Suche nach der richtigen Hilfe an die Hand nehmen. Somit sollen rechtliche Betreuungen möglichst vermieden werden, was Sozialminister Manfred Lucha als großen Fortschritt bezeichnete.
Hintergrund ist, dass die Gesetze des Bundes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts 2023 in Kraft treten. Deshalb hat die Landesregierung das landesrechtliche Ausführungsgesetz an die Bundesreform angepasst. Dieser Anpassung haben alle Fraktionen zugestimmt.
Als weitere Ziele nannte Lucha, eine bundesweit einheitliche Qualität der beruflichen Betreuung sicherzustellen und allen voran immer wieder, das Selbstbestimmungsrecht Betroffener zu stärken. Dafür wurde ein Registrierungsverfahren für Berufsbetreuerinnen und -betreuer und ein einheitliches Verfahren zur Anerkennung von Lehrgängen eingeführt. Auch die Betreuungsvereine werden gestärkt durch eine bessere finanzielle Ausstattung. Außerdem werden im Land Modellprojekte zur Stärkung der Selbstbestimmung eingerichtet.
„Ehrenamtliche Betreuer leisten unverzichtbaren Beitrag“
Dorothea Kliche-Behnke (SPD) bedauerte, dass nur noch etwa bei der Hälfte der mehr als 120.000 betroffenen Menschen im Land die Betreuung ehrenamtlich geleistet wird. Sie betonte, dass es kein Wunder sei, dass die Zahl der Betreuungen steigt, denn die Bevölkerung werde immer älter. Für Rudi Fischer (FDP) leisten die rund 70 Betreuungsvereine mit ihren haupt- und ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern in Baden-Württemberg einen unverzichtbaren Beitrag.
Wenn der Gesetzentwurf von einem Mehrbedarf von 500.000 Euro ausgehe, bedeute das 7.000 Euro zusätzlich pro Verein. Und im Haushaltsentwurf findet sich laut Fischer keine Erhöhung der bisher für die Vereine vorgesehenen Summe. Diese hätten jedoch für die jetzt vorgeschriebene auskömmliche finanzielle Ausstattung einen Bedarf von sieben Millionen Euro errechnet. Auch die AfD begrüßte den Gesetzentwurf. Dieser stärke das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen, sagte Carola Wolle.
Quelle/Autor: Rainer Lang