Baden-Württemberg verlängert Glücksspiel-Staatsvertrag
Stuttgart. Mit den Stimmen der regierenden Grünen und SPD sowie der CDU hat der Landtag am Mittwoch in Stuttgart dem «Gesetz zur Änderung des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland» zugestimmt. Damit wird die Gültigkeitsdauer des Anfang 2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrages bis zum 31. Dezember 2012 verlängert.
Die Verlängerung ist notwendig, da der vom Bundesverfassungsgericht und dem EuGH verlangte neue Glücksspielvertrag von der Ministerpräsidenten-Konferenz erst im nächsten Jahr beschlossen werden wird. «Uns bleibt keine andere Wahl», sagte Finanz-Staatssekretär Ingo Rust (SPD). Ohne die Verlängerung könnte sonst Jeder ab 1. Januar Glücksspiele in Baden-Württemberg anbieten. «Wir würden sonst einen rechtsfreien Raum bekommen», erklärte Rust.
Die FDP-Fraktion stimmte gegen die Verlängerung des Vertrages. Ulrich Goll (FDP) begründete dies mit der «Rechtswidrigkeit» des bisherigen Staatsvertrages, der gegen EU-Recht verstoße. «EU-Recht ist aber genauso wichtig wie deutsches Recht», betonte Goll. Moralisch sei es nicht überzeugend, wenn man das Monopol beim Lotto erhalten wolle, gleichzeitig aber die Sportwetten für Konzessionsmodelle öffne.
Dagegen bezeichnete Karl-Wolfgang Jägel (CDU) das Lotto- und Sportwetten-Monopol als richtig. Im neuen Spielvertrag seien einige Änderungen enthalten; vor allem werde das gewerbliche Spiel mit einbezogen. Josef Frey (Grüne) verwies auf die sozialen Kosten durch die Spielsucht in Höhe von 326 Millionen Euro für die geschätzten 500 000 Spielsüchtigen in Deutschland. «Besonders bei den Geldspielautomaten müssen wir deshalb etwas tun», sagte Frey. Auch Nikolas Sakellariou (SPD) wies auf das Elend der Menschen hin, die Haus und Hof verspielen. Allein der Spielautomaten-Markt sei in den letzten acht Jahren um 71 Prozent in Deutschland gewachsen.
Finanzstaatssekretär Rust berichtete über Inhalte des neuen Staatsvertrages, dem bisher bloß Schleswig-Holstein nicht zustimmen möchte – dort wurde das Glücksspiel weitgehend liberalisiert. Für die Lotterien bleibe das staatliche Monopol erhalten. Die Vergabe von Konzessionen bei Sportwetten sei keine Liberalisierung, sondern eine Erprobung auf sieben Jahre, die nach fünf Jahren evaluiert werde.
Rust berichtete, die Lobby der Automaten-Industrie sei extrem stark aufgestellt. Dennoch gebe es Regeln zum gewerblichen Glücksspiel, die vor allem den Kommunen Verbote erleichtern. Spielhallen mit ihrer massiven Zunahme seien ein extremes Problem, urteilte der Staatssekretär. Deshalb gebe es für Kommunen künftig Möglichkeiten, zu entstehen, wo sie gewerbliches Spiel zulassen und wo nicht. So würden im Staatsvertrag auch die Mengenbegrenzung und Mindestabstände von Spielhallen geregelt.