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Auch der Verfassungsgerichtshof wird nun digital
Stuttgart. Der Landtag hat am Mittwoch einstimmig das Gesetz zur Änderung des Verfassungsgerichtshofsgesetzes (VGH) verabschiedet. Mit diesem soll der VGH digitalisiert werden. Abgelehnt wurde dagegen ein Antrag der FDP-Fraktion, der darauf abzielte, die Wahl der Verfassungsrichter künftig nur noch mit Zweidrittelmehrheit zu ermöglichen.
Aus Sicht von Nico Weinmann (FDP) würde dies eine überparteiliche Auswahl der Richter und mehr demokratische Legitimation sicherstellen. Für den Fall einer Blockade sehe man vor, dass das Richtergremium drei Kandidaten zur Auswahl stellt, von denen der Landtag mit einfacher Mehrheit einen Bewerber bestimmt. CDU, Grüne, SPD und AfD lehnten den Antrag ab.
Stegmann: Zugänglichkeit der Justiz für den Bürger ist wichtig
Daniela Evers (Grüne) betonte, dass das neue Gesetz ein wichtiger Schritt zur Modernisierung der Justiz darstelle. Für Arnulf Freiherr von Eyb (CDU) ist der VGH Wächter über die Einhaltung der Verfassung und damit „Kernstück unseres Landes“. An diesem Tag gehe es aber um die Frage, ob der VGH digital neu aufgestellt werden soll. Was er befürworte.
Für die SPD begrüßte Jonas Weber den Gesetzentwurf, so wie man „jeden Schritt in Richtung Digitalisierung“ begrüße. So auch Rüdiger Klos (AfD), der sagte, man sei für alles zu haben, was die Verfassung schütze.
Für die Landesregierung hob Florian Stegmann (Grüne), Staatssekretär im Staatsministerium, die Wichtigkeit einer für den Bürger zugänglichen Justiz hervor. Und er verwies auch darauf, dass die neuen Regelungen bereits in der Verwaltungsgerichtsbarkeit erprobt wurden und damit bekannt seien.
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