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Auch Bürgermeister erhalten Coronasonderzahlung
STUTTGART. Der Gesetzentwurf zur Regelung einer einmaligen Coronasonderzahlung in Baden-Württemberg ist in der ersten Lesung im Landtag von den Abgeordneten ohne weitere Aussprache an den Finanzausschuss verwiesen worden. Mit diesem Gesetz soll eine steuerfreie Einmalzahlung an Beamtinnen und Beamten sowie an ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister als zusätzliche Aufwandsentschädigung gewährt werden.
Es geht im Wesentlichen darum, dass die bei der Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst der Länder vom 29. November 2021 vereinbarte einmalige Coronasonderzahlung zur Abmilderung der zusätzlichen beruflichen Belastung in der Coronakrise auf die Besoldung übertragen wird. Diese Zahlung beträgt 1.300 Euro je Besoldungsempfängerin oder -empfänger; für Anwärterinnen und Anwärter sowie Auszubildende beträgt sie laut Gesetzentwurf jeweils 650 Euro. Nach dem Landesbeamtenversorgungsgesetz werden die steuerfreien Coronasonderzahlungen nicht als Einkommen auf die späteren Versorgungsbezüge angerechnet
Quelle/Autor: Rainer Lang