Themen des Artikels
Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen
AfD will verpflichtende Gebäudeversicherung, Fraktionen lehnen ab
STUTTGART. Der von der AfD eingebrachte Entwurf für ein „Gesetz zur Neuordnung der Gebäudeversicherung und zur Einrichtung einer Gebäudeversicherungsanstalt“ stieß sowohl bei den übrigen Fraktionen als auch bei der Landesregierung auf Ablehnung.
Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) machte nicht nur „erhebliche rechtliche Bedenken“ geltend gegen eine Wiederauflage der früher nur in Baden-Württemberg bestehenden Monopolversicherung für Elementarschäden, die aufgrund von EWG-Bestimmungen 1994 aufgelöst worden war. Die Politikerin findet den Antrag, der am Schluss der Aussprache an den Wirtschaftsausschuss verwiesen wurde, auch aus versicherungstechnischen Gründen nicht überzeugend.
„Kein Alleingang von Baden-Württemberg“
„Mit den Rezepten von vorgestern lassen sich keine aktuellen Probleme lösen“, betonte die Ministerin, die darauf hinwies, dass ohnehin 94 Prozent der Gebäudebesitzer im Land gegen entsprechende Schäden versichert seien. Außerdem wandte sie sich gegen einen Alleingang von Baden-Württemberg. Hoffmeister-Kraut fügte hinzu, dass bei einer Pflichtversicherung die Prämien niedrig gehalten werden müssten. Dann müsse das Land wie früher bei größeren Schadensfällen die Lücke schließen. Außerdem gebe diese Art der Versicherung Gebäudebesitzern keinen Anreiz für Präventionsmaßnahmen. Für die Ministerin überwiegen die Nachteile einer Monopollösung.
Die FDP wandte sich grundsätzlich gegen eine Änderung der privatrechtlichen Versicherung und geißelte den Antrag der AfD als Populismus. Nikolai Reith fand es jedoch genauso wie die übrigen Fraktionen pikant, dass die AfD den Klimawandel als Grund für ihren Antrag ins Feld führt. Doch Emil Sänze winkte ab. Diese Begründung beziehe sich nicht auf den menschengemachten Klimawandel.
Bereits Abdeckung von 90 Prozent
Boris Weirauch bezweifelte, dass bei einer Versicherungsabdeckung von mehr als 90 Prozent eine Zwangsversicherung nötig sei. Außerdem sei die Frage nach der verfassungsrechtlichen Machbarkeit im Antrag nicht beantwortet worden. Die CDU lehnte den Vorstoß der AfD als „Schaufensterantrag“ ab. Manuel Hailfinger sieht keine verfassungsrechtliche Voraussetzung. Tayfun Tok von den Grünen hält die Einführung einer Monopolversicherung aufgrund von EU-Recht nicht möglich. Auch wenn Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) gegenüber einer Versicherungspflicht nicht abgeneigt sei, liege dafür die Zuständigkeit dafür nicht mein Land.
Quelle/Autor: Rainer Lang