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Debatten im Landtag

AfD will mehr Obduktionen von Corona-Toten

Die AfD im baden-württembergischen Landtag fordert mehr Obduktionen von Menschen, die mit oder am Coronavirus gestorben sind, weil sich die Partei davon mehr Aufschlüsse über Impftote erwartet.

STUTTGART. Weil nicht klar sei, wer an oder mit Corona verstorben ist, muss es nach Ansicht der AfD mehr Obduktionen geben. Dadurch könne auch die Diskussion um Impftote endlich versachlicht werden, meinte Carola Wolle zum Abschluss des Sitzungstags im Landtag.

Ihrer Argumentation folgten die übrigen Fraktionen nicht. Auch nach Einschätzung von Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) gibt es genügend Obduktionen im Zusammenhang mit Corona und der wissenschaftlichen Erforschung der Krankheit.

Auch für Norbert Knopf (Grüne) ist die Obduktion für die aktuelle und generelle Virusbekämpfung von großer Bedeutung. Er wies darauf hin, dass Baden-Württemberg bundesweit Spitze in der Obduktionsforschung sei in Bezug auf die Datenlage. Dafür sorge das Covid-Obduktionsnetzwerk im Land.

Andere Parteien lehnen Ausweitung der Untersuchungen ab

Michael Preusch (CDU) betonte, dass es auch zu der Frage möglicher Impfkomplikationen, wie im AfD-Antrag auch adressiert, Zahlen, Daten und Fakten gebe. Diese gingen übrigens weit über die Erkenntnisse einzelner Obduktionen hinaus, da im Rahmen der Therapie bereits eine Fülle an Informationen gesammelt würden, so Knopf.

Florian Wahl (SPD) hält es die Forderung der AfD für völlig unrealistisch alle Menschen, die bis zu drei Monate vor ihrem Tod geimpft wurden, zu obduzieren. Bei einer Impfquote von aktuell rund 75 Prozent wäre das ein Großteil aller Verstorbenen in Baden-Württemberg.

Für Jochen Haußmann (FDP) haben bisherige Forschungsergebnisse nicht bestätigt, dass Patienten, die im Zusammenhang mit Covid gestorben sind, Impfnebenwirkungen erlegen sind. Er begrüßte, dass das Land die Covid-19-Obduktionsforschung fördert.

Dies bekräftigte der Minister. Lucha hält die Obduktionsforschung für sehr wichtig. Er hält den Umfang für ausreichend und weist darauf hin, dass bei jedweden unklaren Todesfällen jederzeit die Möglichkeit bestehe, eine Obduktion anzuordnen.                                                                                      

Quelle/Autor: Rainer Lang

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