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Landeszentrale für politische Bildung: Erneut klares Nein für AfD-Kandidaten
STUTTGART. Zum wiederholten Mal ist die Fraktion der AfD im Landtag von Baden-Württemberg mit ihrem Vorhaben gescheitert, zwei ihrer Abgeordneten ins Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung (LpB) zu entsenden. Auf Rainer Balzer (Bruchsal) entfielen 108 Nein-, 15 Ja-Stimmen und fünf Enthaltungen, auf Rainer Podeswa (Eppingen) 105 Nein-, 14 Ja-Stimmen und vier Enthaltungen. Grüne, CDU, SPD und FDP begründen ihr Vorgehen unter anderem damit, dass die AfD die Landeszentrale habe auflösen wollen.
AfD-Fraktionschefs Bernd Gögel hatte die Haltung nach früheren Wahlgängen „schäbig“ genannt. Diesmal scheiterte Carola Wolle (AfD) auch mit einem Geschäftsordnungsantrag auf einen zweiten Wahlgang für zwei anderen Mitgliedern, Anton Baron (Hohenlohe) und Joachim Steyer (Hechingen-Münsingen) sofort im Anschluss.
Gögel will prüfen, gegen „systematische Ausgrenzung“ vorzugehen
Die Neckarsulmer Abgeordnete warf den anderen vier Fraktionen vor, Minderheitsrechte im Landtag nicht zu achten. „Ihre Verweigerungshaltung ist einer Demokratie nicht würdig“, so Wolle, „wenn sie die Wahl weiterhin verhindern, ist das demokratiefreundlich.“ In einer schriftlichen Stellungnahme kündigte Gögel an, zu prüfen, „gegen diese systematische strukturelle Ausgrenzung im Landtag juristisch vorzugehen“.
SPD-Fraktionsvize Sascha Binder widersprach Wolle auch im Namen von Grünen, CDU und FDP. Es handele sich bei der Wahl der Kuratoriumsmitglieder „um eine Wahl und die Abgeordneten des Landtags sind frei und an nichts gebunden und dem stehen auch keine irgendwie gearteten Minderheitenrechte entgegen“.
AfD scheiterte im November vor Verfassungsgerichtshof
Im November war die AfD mit einem Eilantrag zur Konstituierung des Kuratoriums der LpB vor dem Verfassungsgerichtshof gescheitert. Unter anderen nannten die Richter den Eilantrag schon deshalb unzulässig, weil die AfD-Fraktion gar kein Hauptsacheverfahren angestrengt hatte. Zudem stehe Konstituierung des Kuratoriums in keinem Zusammenhang mit der Frage, ob die Ablehnung der vorgeschlagenen Abgeordneten „eine Verletzung von Fraktionsrechten“ sei.
Quelle/Autor: Brigitte Johanna Henkel-Waidhofer