AfD-Antrag scheitert: Öfen bleiben kalt
Stuttgart. Um die nationalen Gasspeicher zu entlasten und Kaminofenbesitzern eine warme Wohnung zu garantieren, hat die AfD-Fraktion am Donnerstag einen Antrag in den Landtag eingebracht, der das Verbot von älteren Kaminöfen in Krisenzeiten aufhebt. „Temporäre Lockerung der Emissionsgrenzwerte bei Einzelraumfeuerungsanlagen“ lautet der Titel. Kernstück ist nach den Worten von Joachim Steyer (AfD) die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Kaminöfen, die bereits aufgrund gewisser Grenzwerte bei den Emissionen stillgelegt wurden. Der Abgeordnete erinnerte daran, dass Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) zugesagt habe, den Antrag zu prüfen. Von den übrigen Landtagsfraktionen wurde der Antrag abgelehnt.
Umweltstaatssekretär Andre Baumann (Grüne) erinnerte daran, dass das Umweltministerium erlaubt hat, Kamin- und Holzöfen als Einzelraumfeuerungsanlagen, die außer Betrieb genommen waren, unter bestimmten Voraussetzungen wieder zu betreiben. Allerdings nur bis zum 31. Mai 2023. Voraussetzung war, dass die Öfen technisch noch einsatzbereit waren, vom Schornsteinfeger regelmäßig überprüft worden sind und eine vorhandene Gasheizung ganz oder teilweise ersetzt worden ist.
In der aktuellen Situation verwies Baumann auf die Bundesnetzagentur. Diese habe festgestellt, dass die Gefahr einer angespannten Gasversorgung sehr gering ist. Daher ist für den Staatssekretär die befristete Wiederinbetriebnahme von bereits außer Betrieb genommenen Einzelraumfeuerungsanlagen nicht vertretbar.
Hans-Peter Behrens (Grüne) bezeichnete den Antrag der AfD in der aktuellen Lage als sinnbefreit. CDU-Kollegin Natalie Pfau-Weller bekräftigte, dass ihre Fraktion eine Lockerung der Emissionsgrenzwerte nicht für sinnvoll hält. Gabriele Rolland (SPD) stimmte der Stellungnahme des Umweltministeriums zu. Auch Daniel Karrais (FDP) sieht keinen Handlungsbedarf.