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Änderung des Landesmediengesetzes: Verbreitungsgebiete sollen reduziert werden
STUTTGART. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Landesmediengesetzes ist in der zweiten Lesung einstimmig angenommen worden. Es geht darin vor allem um notwendige Anpassungen des Landesmediengesetzes und anderer landesrechtlicher Vorschriften an die Bestimmungen des Medienstaatsvertrags. So wird eine Möglichkeit zur Verlängerung der Zuweisung von Übertragungskapazitäten im Hörfunk um bis zu fünf Jahre ermöglicht.
Laut Staatssekretär Rudi Hoogvliet (Grüne) sollen aufgrund der Wirtschaftlichkeit die Verbreitungsgebiete von zwölf bis 18 auf neun bis 15 reduziert werden. Bei der Landesanstalt für Kommunikation werden außerdem erstmals Transparenzvorgaben geschaffen und Regelungen zur Öffentlichkeit der Sitzungen des Medienrats eingeführt.
Quelle/Autor: Rainer Lang