Themen des Artikels
Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen
Änderung des Landesmediengesetzes: Ständiger Ausschuss soll weiter darüber beraten
STUTTGART. Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesmediengesetzes und weiterer Gesetze eingebracht. Dieser ist in der ersten Lesung ohne Aussprache zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss verwiesen worden. Es sollen das Landesmediengesetz sowie andere landesrechtliche Vorschriften an die Bestimmungen des Medienstaatsvertrags angepasst werden. Auch geht es darin um notwendige Anpassungen an geänderte bundesrechtliche Vorschriften sowie um redaktionelle Anpassungen.
Neben punktueller Änderungen wird insbesondere der Gesetzesabschnitt zur Ausweisung und Zuweisung von Übertragungskapazitäten umfassend überarbeitet und aktualisiert. Laut Landesregierung wird soll es dann eine Möglichkeit zur Verlängerung der Zuweisung von Übertragungskapazitäten im Hörfunk um bis zu fünf Jahre geben.
Im Bereich der Landesanstalt für Kommunikation werden erstmals Transparenzvorgaben geschaffen und Regelungen zur Öffentlichkeit der Sitzungen des Medienrats eingeführt. Der Gesetzentwurf sieht zudem die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten durch den Medienrat vor. Die bisherige Amtszeitbegrenzung wird gelockert.
Quelle/Autor: Rainer Lang