Abgeordnete lehnen Verbotsverfahren gegen die NPD mehrheitlich ab
Stuttgart. Die Landtagsmitglieder sind sich über alle Fraktionsgrenzen hinweg grundsätzlich einig: Die NPD sei verfassungsfeindlich und rechtsextremistisch, sie kämpfe gegen das Grundgesetz und gegen Minderheiten. In polemischer Weise agitiere die NPD gegen die demokratische und rechtsstaatliche Ordnung des Grundgesetzes. Ihre Propaganda sei auf die Beeinträchtigung der parlamentarischen Demokratie und des Rechtsstaats gerichtet, bestätigt auch die Stellungnahme des Innenministeriums zu einem Antrag der SPD. Ob 15 Seiten im Verfassungsbericht des Landes ausreichend Beweismaterial für ein erneutes Verbotsverfahren liefern, darüber gingen die Meinungen hingegen weit auseinander.
Nach Überzeugung der SPD wäre für die Landesregierung mit den vorhandenen Erkenntnissen der Weg für ein Verbotsverfahren frei, würde sie die V-Leute des Verfassungsschutzes aus der Parteiorganisation der NPD abziehen. Das Bundesverfassungsgericht hatte ein Parteiverbotsverfahren gegen die NPD wegen solcher V-Leute für verfassungswidrig erklärt.
V-Leute bei der NPD
Daran habe sich bis heute nichts geändert, argumentierten nun die Regierungsfraktionen. Ihrer Überzeugung nach reichten die bisherigen Beobachtungen der Verfassungsschützer nicht aus, um erneut ein Verbotsverfahren zu begründen. Daher sei es notwendig, die V-Leute auf ihren Positionen in der NPD zu halten. Mit dem Abzug würden sämtliche bisher gesammelten Erkenntnisse aufs Spiel gesetzt werden.
„Ideologie bekämpft man nicht mit Verboten“, betonte Innenminister Heribert Rech (CDU). Aber auch er würde einen Verbotsantrag unterschreiben, wenn er überzeugt sei, dass das Beweismaterial für ein Verbot ausreiche. Bisher sei jedoch dies nicht der Fall.
0,6 Prozent der Stimmen bei der Landtagswahl
„Ich will das nicht verharmlosen“, sagte Rech, aber die Zahl der NPD-Mitglieder im Land sei „überschaubar“ – und die politischen Erfolge seien gering. Bei den vergangenen Landtagswahlen sei die NPD gerade auf 0,6 Prozent der Stimmen gekommen. „Ein Parteienverbot ist das letzte Mittel“, so der Innenminister. Schließlich könnten Polizei und Verfassungsschutz auch ohne das Verbot gegen einzelne Parteimitglieder vorgehen. Auch Aufmärsche seien mit einem Verbot nicht zu verhindern. Die Landesregierung setze stattdessen auf Bildungsarbeit. „Wir müssen in der Tat verstärkt Aufklärung leisten“, stellte Rech fest.
Quelle/Autor: Uwe Roth