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Debatten im Landtag 12. und 13. Oktober 2022

Land will Hinterlegungswesen digitaler machen

Auch die Justizverfahren sollen digitaler werden. Dazu hat es nun einen Vorschlag der Justizministerin gegeben.

STUTTGART. Für alle Fraktionen zustimmungsfähig ist ein Gesetzentwurf, den Justizministerin Marion Gentges (CDU) zum Abschluss der jüngsten Landtagssitzung vorgelegt hat mit dem sperrigen Titel „Gesetz zur Digitalisierung des Hinterlegungswesens, zur Anpassung des Landesrechts an das Gerichtsdolmetschergesetz und zur Änderung weiterer Vorschriften“. Gelobt wurde von allen Seiten, dass damit die Digitalisierung des Justizwesens weiter fortschreite.

In der ersten Lesung erläuterte die Ministerin den Kern der vorgeschlagenen Regelungen. Dabei geht es nach ihren Worten um zwei wichtige Vorhaben. Das eine ist für Gentges die Digitalisierung des Hinterlegungswesens. Die Hinterlegung von Geld oder Wertsachen ist nach ihren Worten immer dann wichtig, wenn eine Verbindlichkeit zu begleichen ist, aber unklar ist, an wen. Dann könne man den Geldbetrag bei einem Gericht befreiend hinterlegen, zum Beispiel, wenn zur Abwendung von Untersuchungshaft eine Kaution zu hinterlegen ist.

Bislang ist dafür ein schriftlicher Hinterlegungsantrag erforderlich. Mit dem jetzt vorgelegten Entwurf soll der Schritt ins digitale Zeitalter gelingen und auch in diesem Bereich eine Grundlage für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und die Einführung der elektronischen Akte geschaffen werden.

Landesrecht tritt bei Dolmetschern außer Kraft

Das zweite Vorhaben ist laut Gentges die Anpassung des Landesrechts an das Gerichtsdolmetschergesetz. Der Bund regelt zum 1. Januar 2023 erstmals die Beeidigung der Gerichtsdolmetscher. Bislang war diese landesrechtlich geregelt. Zur Klarstellung sind deshalb die bisherigen landesrechtlichen Regelungen, die durch das Bundesrecht entfallen, aufzuheben. Zum anderen will das Land vergleichbare Regelungen für die Gebärdendolmetscher und die Urkundenübersetzer schaffen, für die der Bund keine Regelungen getroffen hat.

In der Debatte gab es gegen die Vorlage keine grundsätzlichen Einwände. Nach kurzer Debatte wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss überwiesen.

Quelle/Autor: Rainer Lang

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12. und 13. Oktober 2022