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Wie sollen Unternehmen mit Betriebsferien umgehen?

Bei Betriebsferien müssen Kunden und Belegschaft mit längerem zeitlichen Vorlauf informiert werden. Tipps für die bessere Vorbereitung.
Tafel zwischen Werkzeug mit der Aufschrift: Betriebsurlaub.

Wenn ein Unternehmen Betriebsurlaub plant, sollten die Mitarbeiter frühzeitig über den Termin informiert werden.

dpa/CHROMORANGE/Michael Bihlmayer)

STUTTGART. Gerade im Handwerk, aber auch in Unternehmen aus anderer Wirtschaftsbereichen sind allgemeine Betriebsferien weit verbreitet. Im Handwerk orientieren sich zudem Arbeitgeber oftmals an von den Kammern empfohlenen Handwerkerferien, in Baden-Württemberg meist Anfang bis Mitte August. Doch wer als Unternehmer zu hemdsärmelig vorgeht, riskiert dabei Ärger mit Belegschaft und Kunden.

„Während dieser Zeit ist mit einem eingeschränkten Dienstleistungsangebot zu rechnen. Das hat nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf die Endverbraucher, sondern auch auf die Handwerksbetriebe selbst, die auf Zuarbeiten, Einkäufe oder Kooperationen angewiesen sind“, sagt Suzana Vukovic, Beraterin Handwerks- und Gewerberecht bei der Handwerkskammer Stuttgart.

Großer Teil des Jahresurlaubsmuss frei verfügbar bleiben

Wichtig ist daher zum einen eine rechtzeitige und umfassende Information der Kunden. Dazu sollte man am besten alle Kanäle nutzen, mit denen man mit Kunden Kontakt hält, etwa mittels Aushängen im Fenster sowie Hinweisen auf der Website, auf den genutzten Social-Media-Portalen und im E-Mail-Newsletter. Je früher ein Hinweis erfolgt, desto besser, eventuell mit kleiner Erinnerung im direkten Vorfeld. Eine Informationsfrist von drei Wochen gilt generell als Minimum der Kundenfreundlichkeit. Zulieferer und Partnerunternehmen sollten ebenfalls von einem Betriebsurlaub in Kenntnis gesetzt werden.

Auch für die Beschäftigten können Betriebsferien zu einem Grund für Frust werden. Hier ist eine rechtzeitige Terminbekanntgabe ebenfalls sehr wichtig, um die Akzeptanz zu sichern.

Rechtlich bedeutsam: Keinesfalls dürfen Betriebsferien den gesamten Jahresurlaub der Mitarbeiter umfassen. Ein nicht unerheblicher Teil der Urlaubstage muss zur freien Verfügung bleiben, so die Regel.

Wer als Arbeitgeber diesbezüglich arbeitsrechtlich auf Nummer sicher gehen will, sollte die Vorgabe, dass Betriebsferien angeordnet werden können, direkt in den Arbeitsverträgen verankern.

Abwesenheitsnotizen auf allen Kanälen einrichten

Wenn die Betriebsferien anbrechen, ist eine Abwesenheitsnotiz in E-Mails und gegebenenfalls auf weiteren Kommunikationskanälen bedeutsam, um niemanden zu verprellen. „Sie sollte höflich und professionell formuliert sein“, rät Suzana Vukovic. Provokante oder schadenfrohe Urlaubsankündigungen sowie private Details oder unangemessenen Humor sollte man vermeiden. Entscheidend sind klare Angaben dazu, wie lange die Schließung dauert, wann wieder gearbeitet und was mit der E-Mail-Anfrage geschieht.

Quelle/Autor: Holger Schindler

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