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Die Mehrzahl der Kommunen in Esslingen und Göppingen ist nicht tarifgebunden
Stuttgart. Die Mehrzahl der Kommunen in Esslingen und Göppingen ist nicht Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband und ist daher kein Sozialpartner mehr. Das ist das Ergebnis einer Studie der DGB-Region Stuttgart.
Von den 82 Kommunen in den beiden Landkreisen wenden demnach nur noch 26 Gemeinden und Städte den Tarif an. 68 Prozent der Kommunen orientieren sich den Angaben zufolge nur noch am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes, so der Deutsche Gewerkschaftsbund.
Europäische Union erwartet Strategie zur Tarifbindung
Das sei besonders brisant, da die Europäische Union von Deutschland eine Strategie erwartet, wie die Tarifbindung bundesweit auf 80 Prozent angehoben werden kann.
„Jetzt ist klar, dass nicht einmal die öffentliche Hand als Arbeitgeber diese Quote erfüllt. Wie will das die Politik von der Wirtschaft verlangen, wo sie selbst nicht mit gutem Beispiel voran gehen?“, mahnt Benjamin Stein, Geschäftsführer von verdi Fils-Neckar-Alb. Seine Gewerkschaft geht Anfang 2025 in die Tarifauseinandersetzung für den öffentlichen Dienst.
Die Tarifverhandlungen werden geführt, um für die Beschäftigen gemeinsam gute Arbeits- und Entlohnungsbedingung zu verabreden. Durch diese Tariftradition, die auf den Grundfesten des Grundgesetzes beruht, entsteht für die Laufzeit eines Tarifvertrages beidseitige Sicherheit. Wer sich diesem Prozess entziehe, schade unserer Gesellschaftsordnung, so Benjamin Stein weiter.
„Alle Bürgermeister, die ihre Beschäftigten nur noch orientiert am Tarifvertrag bezahlen und sich dem Tarif nicht mehr verpflichtet sehen, haben hoffentlich daran gedacht, dass sich die Arbeitskräfte auch auf dem Arbeitsmarkt umschauen“, so Stein.
Tarifverträge regeln die Arbeitsbedingungen
Tarifverträge wie der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) regeln die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten. Im öffentlichen Dienst in Esslingen und Göppingen orientieren sich alle Gemeinden an den Tabellen des TVöD. Kommunen, die nicht im Arbeitgeberverband sind, haben keine rechtliche Bindung an die im Tarif ausgehandelten Arbeitsbedingungen und weichen von dessen Regelungen ab. (sta)