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Beamtin verstößt gegen die Verfassungstreue
Koblenz. Beamte müssen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen. Weil eine Lehrerin aber auf Demonstrationen und in sozialen Medien mit ihren Redebeiträgen dagegen verstoßen hat, wurde sie aus dem Dienst entfernt. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden (AZ: 3 A 10684/23.OVG).
Das Berufungsverfahren blieb erfolglos
Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Trier entschieden, dass die Lehrerin aus dem Dienst entfernt werden darf. Dagegen legte sie Berufung ein, weil aus ihrer Sicht kein Dienstvergehen vorliege und sie auch als Beamtin ein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung habe.
Das OVG wies die Berufung zurück. Die Beamtin habe ein einheitlich zu bewertendes, schwerwiegendes Dienstvergehen begangen, das ihre Entfernung aus dem Dienst unausweichlich mache, argumentierten die Richter. Sie habe mit ihren Reden gegen die Pflicht zur politischen Mäßigung und zur unparteiischen Amtsführung verstoßen. Außerdem habe sie bei den Demonstrationen vorsätzlich und schuldhaft ihre Verfassungstreuepflicht verletzt. Dies gelte auch für einen Beitrag von ihr in den sozialen Medien.
Das parlamentarisch-repräsentative System zur Disposition gestellt.
Die Lehrerin hatte bei einer Kundgebung im Jahr 2018 davon gesprochen, dass sie in einem „angeblichen Rechtsstaat“ lebe. Zudem hatte sie den Satz geäußert, dass man in Deutschland schon allein deswegen eingesperrt werde, weil man die falschen kritischen Fragen stelle. Nach Ansicht des OVG hatte sie damit das parlamentarisch-repräsentative System des Grundgesetzes grundsätzlich zur Disposition gestellt. Bei einer anderen Demonstration habe sie den Staat als Unrechtsstaat kritisiert, in dem Zensur herrsche.