Themen des Artikels
Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen
Polizeibeamter handelt unerlaubt mit Autos und verliert seinen Job
Trier. Wer ohne Genehmigung seines Dienstherrn als Beamter eine Nebentätigkeit ausübt, muss mit dem Jobverlust rechnen. So wie ein Polizeivollzugsbeamter, der jahrelang einen privaten Autohandel betrieb, ohne dass sein Arbeitgeber davon etwas wusste.
In einem Disziplinarverfahren entschied nun das Verwaltungsgericht Trier, dass der Beamte aus dem Dienst entfernt wurde (AZ: 4 K 732/24.TR).
Auch während der Krankschreibung mit Autos gehandelt
Nach Angaben des Gerichtes übte der Bundesbeamte seine nicht genehmigte Nebentätigkeit auch während Krankschreibungsphasen aus. In den Jahren 2011 bis 2017 habe er seinen privaten Autohandel betrieben und dabei Umsätze in Millionenhöhe erzielt – auch während er als Beamter krank geschrieben war.
„Ferner habe er teilweise zur Geschäftsanbahnung seine dienstliche Stellung als Polizeivollzugsbeamter genutzt und bei der Ausübung der Nebentätigkeit seine dienstliche Telefonnummer verwendet“, heißt es in der Gerichtsmitteilung.
Schweres Dienstvergehen und dem Ansehen des Dienstherrn geschadet
Der Beamte hatte somit ein schweres Dienstvergehen begangen, argumentierten die Richter. Außerdem habe er mit der nicht genehmigten Nebenarbeit auch seinem Dienstherrn, der öffentlichen Verwaltung, Schaden zugefügt, so das Gericht.
„Insgesamt habe der Beamte ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit an den Tag gelegt, dass die Verhängung der disziplinaren Höchstmaßnahme unumgänglich sei“, heißt es weiter. Gegen die Entscheidung kann noch Berufung eingelegt werden, so das Gericht.