Polizist mit Schlangenkopf-Tatoo darf arbeiten
Aachen. Die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst kann nicht wegen der Tätowierung eines Bewerbers mit einem Schlangenkopf, der in die Hand beißt, verweigert werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Aachen (1 L 832/23).
Die Tätowierung am Unterarm des Bewerbers zeigt einen Handschlag, wobei eine Hand durch einen Schlangenkopf ersetzt ist, der die andere Hand beißt. Der potenzielle Dienstherr, das Land Nordrhein-Westfalen, hatte deshalb Z...
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