BGH: Vereinbarung von 2017 ist rechtens
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem mehr als zwanzig Jahre lang andauernden Rechtsstreit um die Zusatzversorgung der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst geurteilt und die jüngste Vereinbarung zwischen den Tarifvertragsparteien aus dem Jahr 2017 bestätigt (Az. IV ZR 120/22).
Seit 2002 befassten sich die Richter in Karlsruhe mit Übergangsregelungen und Startgutschriften, mit denen Rentenanwartschaften 2002 in ein neues System...
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