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Streikverbot für Beamte bleibt bestehen
Berlin. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte bereits 2018 eindeutig und umfassend entschieden, dass das Streikverbot für deutsche Beamte verfassungsgemäß und europarechtlich rechtmäßig ist. Damit hat es die Rechtsauffassung des Deutschen Beamtenbunds (DBB) bestätigt.
- Nein 51%, 84 Stimmen84 Stimmen 51%84 Stimmen - 51% aller Stimmen
- Ja 44%, 72 Stimmen72 Stimmen 44%72 Stimmen - 44% aller Stimmen
- Mir egal 5%, 8 Stimmen8 Stimmen 5%8 Stimmen - 5% aller Stimmen
Das Streikverbot ist eng verknüpft mit den verfassungsrechtlichen Fundamenten des deutschen Berufsbeamtentums, der Treuepflicht und dem Alimentationsprinzip. Mit dem Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hatte die Bildungsgewerkschaft GEW versucht, das Streikverbot zu kippen. Geklagt hatten drei Lehrerinnen und ein Lehrer. Sie hatten Geldbußen bekommen, weil sie trotz des Verbots gestreikt hatten. ( sta )