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Mehr Beamte gehen in den Ruhestand
Wiesbaden. Zum 1. Januar 2024 gab es mehr als 1,406 Millionen Pensionäre des öffentlichen Dienstes nach dem deutschen Beamten- und Soldatenversorgungsrecht. Das waren 0,8 Prozent mehr als ein Jahr zuvor, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Sie erhielten den Angaben zufolge im Schnitt ein Ruhegehalt von 3240 Euro brutto im Monat.
Im Bundesbereich sank die Zahl der Pensionäre zum 1. Januar 2024 allerdings gegen den Trend um 1,0 Prozent. Im Landesbereich hingegen stieg sie um 1,5 Prozent, im kommunalen Bereich sogar um 2,8 Prozent.
Auch die Versorgungsleistungen für Hinterbliebene sind gestiegen
Zusätzlich bezogen 380 100 Hinterbliebene Versorgungsleistungen (+0,4 Prozent). Die Ausgaben für Pensionen der ehemaligen Staatsbediensteten beliefen sich im Jahr 2023 auf 54,8 Milliarden Euro. Zusammen mit der Hinterbliebenenversorgung in Höhe von 8,6 Milliarden Euro entsprach das rund 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP).
Im Jahr 2022 hatten die Ausgaben 53,4 Milliarden Euro betragen und ergaben zusammen mit der Hinterbliebenenversorgung von 8,4 Milliarden Euro einen Anteil am BIP von 1,6 Prozent.
Zwischen den Jahren 2000 und 2020 erhöhte sich die Zahl der Pensionäre stark, und zwar um 53,9 Prozent. „Dieser Anstieg ließ sich überwiegend auf die hohe Zahl an Pensionierungen von Lehrerinnen und Lehrern zurückführen, die in den 1960er- und 1970er-Jahren eingestellt wurden“, heißt es weiter. Aufgrund steigender Schülerzahlen infolge des Babybooms und des Trends zu höheren Schulabschlüssen sei damals der Lehrkräftebedarf deutlich gestiegen, erklären die Statistiker.
Rund 28000 ehemalige Beamte von Post und Bundesbahn
Der Schuldienst im Landesbereich bildet mit 464 100 Personen und einem Anteil von einem Drittel aller Pensionäre die größte Gruppe unter den Empfängern von Ruhegehalt. Ehemalige Beamte der Deutschen Bundesbahn und der Post stellen mit knapp 28 000 Personen und einem Anteil von einem Fünftel (19,8 Prozent) die zweitgrößte Gruppe.
Die übrigen Pensionäre verteilen sich auf den restlichen Bundes- und Landesbereich sowie auf die Sozialversicherung.