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Lehrerin wird wegen längerem Urlaub gekündigt
Kiel. Die Gerichtsentscheidung hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden (AZ: 14 LB 3/23), wie das Online-Portal Haufe berichtet. Die Lehrerin war 2020 noch vor Beginn der Osterferien nach Sri Lanka aufgebrochen , weil sie angesichts der fortschreitenden Corona-Pandemie befürchtet hatte, sonst nicht mehr dorthin zu gelangen.
Sie ließ die vom Auswärtigen Amt angebotenen Rückholflüge verstreichen, um ihren Urlaub nicht vorzeitig abbrechen zu müssen. Aufgrund der Streichung ihres geplanten Rückfluges wegen der Pandemie kehrte sie erst deutlich nach Ende der Ferien nach Deutschland zurück. Dementsprechend machte sie während der Ferien auch keine Notbetreuung.
Lehrerin blieb ohne Erlaubnis einer Zeugniskonferenz fern
Die Schulleitung habe sie über ihre Abwesenheit getäuscht, so das Gericht. Und sie blieb, obwohl im weiteren Verlauf des Schuljahres ein Disziplinarverfahren gegen sie eingeleitet worden war, ohne Erlaubnis einer Zeugniskonferenz fern .
Das OVG kam zu dem Ergebnis, dass die zuvor vom Verwaltungsgericht verhängte disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst zurecht verhängt worden sei . Diese Maßnahme ist nur möglich, wenn es sich um einen sehr schwerwiegenden Dienstverstoß handelt, der auch unter Berücksichtigung des bisherigen Werdegangs und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes eine mildere Maßnahme nicht mehr rechtfertigt. Das OVG hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen.