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Kündigung wegen Fotomontage: Straßenbahnfahrer bedroht verdi-Mitarbeiter
Berlin. Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigung eines Straßenbahnfahrers für wirksam angesehen. Der hatte in einer privaten Facebook-Gruppe einen von ihm verfassten Beitrag mit einer bedrohlichen Fotomontage versehen (AZ: 59 Ca 11420/24). Bei der Arbeitgeberin handelt es sich um den bundesweit größten Betreiber Öffentlichen Personennahverkehrs.
Der Straßenbahnfahrer ist Administrator einer privaten Facebook-Gruppe. Im Mai 2024 verfasste er dort einen an die Mitglieder der verdi-Tarifkommission gerichteten Kommentar zum Ergebnis einer verdi-Mitgliederbefragung und schloss diesen mit einer Fotomontage ab.
Lauf einer Pistole ist auf den Kopf gerichtet
Auf dieser ist ein auf dem Boden kniender Mann abgebildet, auf dessen Kopf der Lauf einer Pistole gerichtet ist. Neben ihm befindet sich der Schriftzug von verdi. Die Fotomontage trägt den Titel „Verdi hört den Warnschuss nicht!“ Sie weist auch das Logo der Arbeitgeberin aus.
Über diesen Beitrag beschwerten sich sieben Beschäftigte der Arbeitgeberin, die zugleich Gewerkschaftsfunktionäre sind und sich durch den Beitrag bedroht fühlten. Nach Anhörung des Fahrers und des Personalrats sprach die Arbeitgeberin eine fristlose und eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus.
Konkrete Bedrohung ist nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt
Der Straßenbahnfahrer habe mit der Fotomontage Beschäftigte konkret bedroht, argumentierte das Arbeitsgericht. Darin liege zugleich eine erhebliche Störung des Betriebsfriedens. Die Chatgruppe sei zwar privat, richte sich jedoch ausdrücklich an Fahrpersonal der Arbeitgeberin und verfüge mit rund 1000 Mitgliedern nicht mehr über einen überschaubaren Adressatenkreis. Eine solche konkrete Bedrohung sei von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt, heißt es weiter.