Themen des Artikels

Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen

Gerichtsentscheidung

Kündigung wegen Fotomontage: Straßenbahnfahrer bedroht verdi-Mitarbeiter

Ein Straßenbahnfahrer hat mit einer Fotomontage über Facebook Beschäftigte der Gewerkschaft verdi konkret bedroht. Darin liege eine erhebliche Störung des Betriebsfriedens, urteilte das Arbeitsgericht Berlin.

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigung eines Straßenbahnfahrers für wirksam angesehen, der Gewerkschaftsmitglieder mit einem Facebook-Beitrag bedroht hatte.

IMAGO/Pogiba Aleksandra)

Berlin. Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigung eines Straßenbahnfahrers für wirksam angesehen. Der hatte in einer privaten Facebook-Gruppe einen von ihm verfassten Beitrag mit einer bedrohlichen Fotomontage versehen (AZ: 59 Ca 11420/24). Bei der Arbeitgeberin handelt es sich um den bundesweit größten Betreiber Öffentlichen Personennahverkehrs.

Der Straßenbahnfahrer ist Administrator einer privaten Facebook-Gruppe. Im Mai 2024 verfasste er dort einen an die Mitglieder der verdi-Tarifkommission gerichteten Kommentar zum Ergebnis einer verdi-Mitgliederbefragung und schloss diesen mit einer Fotomontage ab.

Lauf einer Pistole ist auf den Kopf gerichtet

Auf dieser ist ein auf dem Boden kniender Mann abgebildet, auf dessen Kopf der Lauf einer Pistole gerichtet ist. Neben ihm befindet sich der Schriftzug von verdi. Die Fotomontage trägt den Titel „Verdi hört den Warnschuss nicht!“ Sie weist auch das Logo der Arbeitgeberin aus.

Über diesen Beitrag beschwerten sich sieben Beschäftigte der Arbeitgeberin, die zugleich Gewerkschaftsfunktionäre sind und sich durch den Beitrag bedroht fühlten. Nach Anhörung des Fahrers und des Personalrats sprach die Arbeitgeberin eine fristlose und eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus.

Konkrete Bedrohung ist nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt

Der Straßenbahnfahrer habe mit der Fotomontage Beschäftigte konkret bedroht, argumentierte das Arbeitsgericht. Darin liege zugleich eine erhebliche Störung des Betriebsfriedens. Die Chatgruppe sei zwar privat, richte sich jedoch ausdrücklich an Fahrpersonal der Arbeitgeberin und verfüge mit rund 1000 Mitgliedern nicht mehr über einen überschaubaren Adressatenkreis. Eine solche konkrete Bedrohung sei von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt, heißt es weiter.

Nutzen Sie die Vorteile unseres

Premium-Abos. Lesen Sie alle Artikel aus Print und Online für

0 € 4 Wochen / danach 189 € jährlich Nachrichten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in Baden-Württemberg Jetzt abonnieren

Lesen Sie auch