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Käsediebstahl kostet den Job: Polizeibeamter wurde aus dem Dienst entfernt
Trier. Nach einem Verkehrsunfall hat ein bewaffneter Polizeibeamter aus einem umgekippten und mit Käse beladenen Sattelzug 180 Kilogramm Käse gestohlen. Nach einem zunächst eher milden strafrechtlichen Schuldspruch wegen Diebstahls wurde er Jahre später laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts in Trier vom Dienst suspendiert (AZ: 3 K 1752/23).
2019 war der mit Käse beladener Sattelzug nach einem Verkehrsunfalls umgekippt. Dadurch fielen einige Käsepakete auf die Straße. Der Polizeibeamte forderte einen Mitarbeiter der mit der Bergung des Sattelzugs beauftragten Firma auf, ihm die unbeschädigten Käsepakete zu überreichen, die er dann selbst mit einem Kleinbus wegbrachte und auch der Dienststelle etwas abgab.
In einem ersten, strafrechtlichen Verfahren hatte das Landgericht ihn freigesprochen. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hob das Oberlandesgericht den Freispruch wieder auf und der Beamte wurde daraufhin zu einer Geldstrafe verurteilt. Dienstrechtlich hatte der Diebstahl aber nun ganz andere Folgen.
Durch den Diebstahl mit Waffenbesitz habe der Beamte in schwerwiegender Weise gegen seine Dienstpflichten verstoßen, urteilte das Verwaltungsgericht. Als Polizeibeamter müsse er Straftaten verhindern und aufklären. Der während der Dienstzeit und im Einsatz mit Waffe begangene Käsediebstahl erfordere deshalb dienstrechtlich die höchstmögliche Sanktion mit der Entfernung aus dem Dienst, so das Gericht.
Außerdem habe der Polizeibeamte mit seinem Verhalten seine Autorität als Polizeibeamter gegenüber dem Mitarbeiter der Bergungsfirma ausgenutzt. (sta)