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Gerichtsentscheidung

Inhalte der Sticker waren verachtend

Wer menschenverachtende, rassistische und antisemitische Inhalt über Chatgruppen teilt, kann aus dem Polizeidienst entfernt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Bildnummer: 54633031 Datum: 10.11.2010 Copyright: imago/imagebroker Richterhammer, Paragraphenzeichen xo0x Objekte Symbol kbdig xng 2010 quer Highlight Gerechtigkeit Gericht Gerichte Gerichtshöfe Gerichtshoefe Gerichtshof Gesetz Gesetze Gesetzgebung Hämmer Haemmer Hammer innen Innenaufnahme Iustitia Justitia Justiz Justizia Legislative Legislatur Paragraph Paragraphen Paragraphenzeichen Recht Rechtssprechung Richter Richterhammer Richterin Richterinnen Richterspruch still Stillleben stills Studioaufnahme Studioaufnahmen Symbol Symbolbild Symbolbilder Symbole symbolisch symbolische symbolischer Urteil Urteile Frauenrechte Symbol Bildnummer 54633031 Date 10 11 2010 Copyright Imago image broker Judge Hammer Paragraph symbols xo0x Objects symbol Kbdig xng 2010 horizontal Highlight Justice Court Courts Courts Tribunals Court Act Laws Legislation Hammers Hammers Hammer indoors Interior shot Iustitia Justitia Justice Justizia Legislature Paragraph Paragraphs Paragraph symbols Law Jurisdiction Judges Judge Hammer Judge Judges Judge acquittal quiet Still life Stills Studio shooting Studio recordings symbol Symbol image Symbol Pictures Symbols symbolic Symbolic Symbolic Judgement Judgements Women\u0026#39;s rights symbol

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Koblenz. Die Entlassung eines im Dienst des beklagten Landes Rheinland-Pfalz stehenden Polizeikommissars aus dem Beamtenverhältnis auf Probe ist rechtmäßig. Dies entschied nach einer Mitteilung des Online-Portals Haufe das Verwaltungsgericht Koblenz. Der Beamte hatte mehrfach Sticker mit menschenverachtenden Inhalten über Chatgruppen geteilt (AZ: 5 K 733/23.KO).

Der Beamte war im Jahr 2021 nach bestandener Laufbahnprüfung in das Probebeamtenverhältnis berufen und als Einsatzsachbearbeiter in einer Einsatzhundertschaft der Bereitschaftspolizei eingesetzt worden. Bereits zuvor, noch während seines Vorbereitungsdienstes, hatte er über mehrere Monate hinweg wiederholt Bilddateien (Sticker) in verschiedene WhatsApp-Chatgruppen mit diskriminierenden, antisemitischen, rassistischen, menschenverachtenden sowie frauen- und behindertenfeindlichen und gewaltverherrlichenden Inhalten hochgeladen.

Der Dienstherr leitete ein Disziplinar- und Entlassungsverfahren ein, dagegen klagte der Polizist. Aus seiner Sicht handelte es sich „nur“ um schwarzen Humor, die Klage hatte allerdings keinen Erfolg.

Es sei unerheblich, ob die von ihm verwandten „Sticker“ tatsächlich Ausdruck seiner Gesinnung seien, argumentierte das Gericht. Es werde deutlich, dass der Polizist sich seiner beamtenrechtlichen Pflichten nicht ansatzweise bewusst sei und dass ihm die erforderliche charakterliche Reife für den Beruf fehle. (sta)

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