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Inhalte der Sticker waren verachtend
Koblenz. Die Entlassung eines im Dienst des beklagten Landes Rheinland-Pfalz stehenden Polizeikommissars aus dem Beamtenverhältnis auf Probe ist rechtmäßig. Dies entschied nach einer Mitteilung des Online-Portals Haufe das Verwaltungsgericht Koblenz. Der Beamte hatte mehrfach Sticker mit menschenverachtenden Inhalten über Chatgruppen geteilt (AZ: 5 K 733/23.KO).
Der Beamte war im Jahr 2021 nach bestandener Laufbahnprüfung in das Probebeamtenverhältnis berufen und als Einsatzsachbearbeiter in einer Einsatzhundertschaft der Bereitschaftspolizei eingesetzt worden. Bereits zuvor, noch während seines Vorbereitungsdienstes, hatte er über mehrere Monate hinweg wiederholt Bilddateien (Sticker) in verschiedene WhatsApp-Chatgruppen mit diskriminierenden, antisemitischen, rassistischen, menschenverachtenden sowie frauen- und behindertenfeindlichen und gewaltverherrlichenden Inhalten hochgeladen.
Der Dienstherr leitete ein Disziplinar- und Entlassungsverfahren ein, dagegen klagte der Polizist. Aus seiner Sicht handelte es sich „nur“ um schwarzen Humor, die Klage hatte allerdings keinen Erfolg.
Es sei unerheblich, ob die von ihm verwandten „Sticker“ tatsächlich Ausdruck seiner Gesinnung seien, argumentierte das Gericht. Es werde deutlich, dass der Polizist sich seiner beamtenrechtlichen Pflichten nicht ansatzweise bewusst sei und dass ihm die erforderliche charakterliche Reife für den Beruf fehle. (sta)