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Kündigung rechtens: Landkreis-Mitarbeiterin unterschlägt 49.000 Euro
Osnabrück. Die Kündigung einer Mitarbeiterin eines Landkreises, die Gebühren für Einbürgerungen oder Aufenthaltstitel in Höhe von 49 000 Euro nicht bei der Kasse des Landkreises eingezahlt, sondern angeblich in Umschläge gesteckt und abgelegt hatte, war rechtens. Dies hat das Arbeitsgericht Osnabrück (AZ: 1 Ca 263/23) entschieden.
Frau muss Gebühren samt Zins zurückzahlen
Die unterschlagenen Gebühren muss die Frau samt Zinsen zurückzahlen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, sie kann dagegen noch Berufung einlegen. Die Klägerin war nicht persönlich zur Verhandlung erschienen, sondern hatte sich von ihrem Anwalt vertreten lassen. Dieser führte aus, dass sich seine Mandantin nicht ausreichend in die Arbeit eingearbeitet gefühlt habe und wegen des großen Arbeitsanfalls überfordert gewesen sei.
Keine Zeit, die Barbeträge zur Kreiskasse zu bringen
Das Gericht schilderte aus der schriftlichen Einlassung der Frau, dass sie das Geld in diverse Umschläge gesteckt und an verschiedenen Orten abgelegt habe, weil sie selten Zeit gehabt habe, die Barbeträge zur Kreiskasse zu bringen.
Vertreterinnen des Landkreises wiesen darauf hin, dass die Mitarbeiterin vor Beginn der Unregelmäßigkeiten korrekt gearbeitet habe und es nie Unregelmäßigkeiten gab, wenn sie andere Kollegen vertrat. (sta)