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Entlassung eines Polizeikommissars wegen Cannabiskonsums
Aachen. Ein Polizeikommissar in einem Beamtenverhältnis auf Probe ist wegen Cannabiskonsums entlassen worden. Das Verwaltungsgericht (VG) Aachen lehnte den Eilantrag des Klägers gegen seine Entlassung ab, wie das Gericht mitteilte (AZ: 1 L 884/24). Gegen den Beschluss kann der Antragsteller aber Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.
Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
Dem Polizeikommissar war von der zuständigen Kreispolizeibehörde vorgeworfen worden, unter dem Einfluss von Cannabis mit seinem Auto zum abendlichen Dienst angetreten zu sein. Weitere Ermittlungen hätten zudem ergeben, dass er bereits vor der Teillegalisierung Cannabis konsumiert und gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen habe.
Der Kläger habe gegen das Nüchternheitsgebot verstoßen und Bußgeldvorschriften des Straßenverkehrsgesetzes verletzt. Die Entlassung sei daher rechtens gewesen, entschied das VG. Bedienstete und Beschäftigte der Polizei dürften nicht unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln den Dienst antreten, argumentierten die Richter. Dies gelte vor allem für Polizeivollzugsbeamte, die im Dienst eine Waffe trügen..
Zweifel an der charakterlichen Eignung des Beamten auf Probe
Auch sei das Verhalten des Beamten mit dem Berufsbild eines Polizeikommissars nicht vereinbar und begründe Zweifel an der charakterlichen Eignung des Beamten auf Probe. Außerdem bestehe die Gefahr des Vertrauensverlustes der Allgemeinheit in die rechtmäßige Aufgabenausführung der Polizei.