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Die Hauptaufgabe ist die Koordination von Hilfe
Stuttgart. „Klar treibt uns die Cannabislegalisierung um. Wir wissen noch nicht, wie es konkret kommt“, sagt Tobias Braun, Beauftragter für Suchtprävention im Landratsamt Ostalbkreis. Doch für ihn ist die Rechtsänderung ein Thema unter anderen. In seinem Arbeitsbereich geht es um ein weites Feld von Alkoholsucht bis Drogen-, Spiel- oder Kaufsucht. „Sucht betrifft alle Schichten. Es ist eine Erkrankung und Menschen haben ein Recht und einen Anspruch auf Unterstützung.“
Braun ist auch Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen Suchtbeauftragten beziehungsweise Beauftragten für Suchtprävention in Baden-Württemberg (LAG BfS/KSB). Die komplizierte Bezeichnung trägt Geschichte in sich: Was heute unter dem Begriff Suchtprävention gefasst ist, hieß früher Suchtprophylaxe und Suchthilfe. „Beides gehört zum Aufgabenfeld eines Suchtbeauftragten“, sagt Braun.
Cannabis: Bedarf für die Beratung bleibt vermutlich gleich
Die strittige Legalisierung von Cannabis ordnet er nüchtern ein. „Der Bedarf für die Suchtberatung bleibt wahrscheinlich gleich“, sagt Braun.
„Der Zugang zur Droge wird sich ändern, weniger Menschen werden von den Gerichten zur Suchtberatung geschickt. Aber natürlich weiß keiner, ob mehr Betroffene oder Angehörige bei den Beratungsstellen aufploppen.“ Entscheidend dürfte die Arbeit im Vorfeld sein. „Im Bereich der Prävention an Schulen werden wir uns gut aufstellen müssen, um Jugendliche gut anzusprechen“, so Braun. „Auch die Schulung der Präventionspersonen in den Cannabisclubs wird eine Aufgabe sein.“
Kommunizieren, vernetzen, Interessen auf unterschiedlichen politischen und Verwaltungsebenen vertreten, planen, organisieren, auch verwalten: Das Aufgabenfeld ist vielseitig. „Die Verwaltungsvorschriften geben einen groben Rahmen, wie die Aufgaben in den Landkreisen umgesetzt werden, ist aber sehr heterogen“, erklärt der Suchtbeauftragte.
„Die Schwerpunktsetzung hängt davon ab, wie die Gegebenheiten vor Ort sind.“ Man habe daher sehr viel eigenen Gestaltungsraum „in Abstimmung mit Vorgesetzten und wichtigen Gremien“.
„Es ist immer genug Arbeit, oft parallel, man muss also gut sortieren und priorisieren können“, so Braun. „Suchtbeauftragte arbeiten in der Funktion meist als Alleinkämpfer, die Teamarbeit erfolgt mit den Kooperationspartnern.“ Die Hauptaufgabe ist, Suchtprävention und -hilfe zu koordinieren und Netzwerk- und Gremienarbeit zu leisten. Das reicht von der Jugendhilfe, Ärzten, Selbsthilfegruppen über Krankenhäuser bis zu Suchthilfeeinrichtungen.
Außerdem geht es darum, die Sachthemen im Gemeinde- oder Kreisrat zu vertreten oder in Sachen Sozialplanung zu beraten. „Ich führe Gespräche mit dem Kreistag, dem Landrat, halte Vorträge im Landkreisausschuss, um die Situation darzustellen, halte Kontakt zur Ärztekammer“, zählt Braun auf.
Im Austausch mit den Praxen und Suchtberatungsstellen vor Ort
Der Suchtbeauftragte kümmere sich außerdem darum, wie die Substitutionsversorgung abgesichert ist, wie viele Plätze es gibt, wie viele substituierende Ärzte oder darum, wie neue gewonnen werden können. „Deshalb ist man auch im Austausch mit Praxen und Suchtberatungsstellen vor Ort“, sagt Braun.
Doch es gebe auch Schreibtischarbeit: Dokumentation, Bedarfsanalysen und „trockene“ Arbeit wie Fördermittelanträge für Beratungsstellen, Organisation von Aktionen und Projekten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Der kommunale Suchtbeauftragte macht die Suchthilfeplanung, Stellenförderung, berät und verhandelt mit Entscheidungsträgern wie Ehrenamtlichen. Was ihm an seinem Beruf am besten gefällt? „Wir arbeiten vor Ort und an der Basis, das macht den Beruf lebendig.“
Der Ausbildungsweg
Kommunale Suchtbeauftragte qualifizieren sich über einen Studienabschluss als Bachelor oder ein Diplom in Sozialer Arbeit, Erziehungswissenschaften, Psychologie, oder als Diplomverwaltungs- und Sozialwissenschaftler. Dazu sollte man praktisches Wissen mitbringen. BWL-Kenntnisse sind hilfreich für die Planung und Kostenabrechnung. Auch juristisches Wissen, der Einblick in Kinder- und Jugendschutz und die Verwaltungszuständigkeiten sind von Vorteil.