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Die Chancengleichheit für Frauen steigt weiter an
Stuttgart. Die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Verantwortungsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration wächst, auch wenn manche Chefetagen immer noch ausschließlich von Männern besetzt sind.
„Wie hoch ist der Frauenanteil bei den Entsendungen in einzelne Gremien durch das Ministerium?“, wollte die Tübinger SPD-Landtagsabgeordnete Dorothea Kliche-Behnke zudem wissen. Gefragt hatte sie auch, welche Maßnahmen zur Förderung und Gleichstellung von Frauen und Männern das Ministerium bislang unternimmt.
Schließlich, so Kliche-Behnke, sei die im Grundgesetz festgeschriebene Gleichberechtigung von Männern und Frauen unmittelbar geltendes Recht – „ebenso wie die Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung und das Hinwirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile durch den Staat“, begründete sie ihre Anfrage.
Der Frauenanteil liegt insgesamt bei rund 50 Prozent
Das Sozialministerium hat die alleinige Aufsicht und Rechtsaufsicht unter anderem beim Gründungsausschuss für eine Landespflegekammer Baden-Württemberg, dort beträgt laut Lucha der Frauenanteil des Vorstandes 50 Prozent.
Bei der Stiftung für gesundheitliche Prävention Baden-Württemberg ist die Geschäftsführung und deren Stellvertretung derzeit sogar nur mit Frauen besetzt, während die Vorstandsposten von Männern wahrgenommen werden. Dies liege daran, dass sie ämtergebunden sind, schreibt Minister Lucha.
In den sieben Zentren für Psychiatrie (ZfP) werden drei von einer Frau als (Allein-)Geschäftsführerin geleitet, in diesen drei beträgt auch der Frauenanteil im Aufsichtsrat jeweils 50 Prozent, in den übrigen vier jeweils 33 Prozent. Auch in den Betriebskrankenkassen, in der Rentenversicherung oder der Kassenärztlichen Vereinigung in Baden-Württemberg sei der Anteil der Frauen in Führungspositionen in den vergangenen Jahren gestiegen, so Lucha. Und der Anteil der beschäftigten Frauen bei der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) beträgt derzeit den Angaben zufolge sogar rund 70 Prozent.
Das Ministerium „kann im Wege der Rechtsaufsicht weder Einfluss auf die Zusammensetzung der Organe der Selbstverwaltungskörperschaften der freien Berufe nehmen noch die Zusammensetzung der Geschäftsführung der Selbstverwaltungskörperschaften beeinflussen“, schreibt Sozialminister Lucha. Allerdings bestünden bei der Bestellung der Geschäftsführungen in den Zentren für Psychiatrie (ZfP) sowie der der Geschäftsführung unmittelbar unterstellten Führungspositionen Einflussmöglichkeiten des Ministeriums.
Drei weibliche Aufsichtsräte in den vier Universitätskliniken
Bei den Universitätskliniken im Land hat das Ministerium in die Aufsichtsräte der Kliniken in Freiburg, Tübingen und Ulm jeweils eine Frau entsendet, in Heidelberg werde das Mandat von einer Frau wahrgenommen, so Lucha. Die Entsendungen erfolgten allesamt nach fachlichen Kriterien, antwortete der Sozialminister.
Das Ziel der Landesregierung sei die umfassende Gleichstellung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen, kulturellen und digitalen Belangen, schreibt Lucha. Weiteres Ziel sei es, die berufliche Chancengleichheit von Frauen im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg weiter voranzubringen und auch Rahmenbedingungen zu schaffen, die Frauen und Männern ermöglichen, Erwerbs-, Familien- oder Pflegeaufgaben zu vereinbaren.