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Öffentlicher Dienst

Nach 5 Jahren Corona: Das digitale Arbeiten ist nicht mehr wegzudenken

Mobiles Arbeiten, Video-Konferenzen und die Beschleunigung der Digitalisierung: Die Corona-Pandemie hat die Arbeitsbedingungen in der öffentlichen Verwaltung nachhaltig verändert.

Vor allem Video-Konferenzen sind durch die Corona-Pandemie zum festen Bestandteil des neuen Arbeitsalltags geworden.

IMAGO/Panthermedia/AndreyPopov via imago-images.de)

Stuttgart. Was zuvor in der Berufswelt nicht erlaubt oder kaum denk- und machbar war, wurde durch Corona plötzlich Realität.

„Corona hat die Arbeitsweise in der Stadtverwaltung Karlsruhe nachhaltig verändert. Homeoffice und mobiles Arbeiten wurden in einem bisher ungekannten Maß ausgeweitet, was die Flexibilisierung unterschiedlicher Arbeitsmodelle, sowohl hinsichtlich Arbeitszeit als auch Arbeitsort, stark vorangetrieben hat“, sagt etwa Florian Kaute, Pressesprecher der Stadt Karlsruhe.

Gleichzeitig habe die Pandemie auch die Digitalisierung beschleunigt „von virtuellen Meetings, die sich heute für nahezu alle Anlässe, in allen Dienststellen und als regelhafte Alternative zum Präsenztermin etabliert haben“, ergänzt Kaute. „Aufgrund social distancing hat sich mobiles Arbeiten im Homeoffice schnell als nötig erwiesen, um überhaupt arbeiten zu können. Mobiles Arbeiten und als Unterform davon Homeoffice hat sich etabliert“, sagt auch Suse Bucher-Pinell, Pressesprecherin der Stadt Heilbronn.

Allerdings boten manche Behörden auch schon vor Beginn der Corona-Zeit flexible Arbeitsbedingungen an. „Die Möglichkeit der mobilen Arbeit in den Finanzämtern gab es bereits vor Corona. Hiermit verfolgt die Finanzverwaltung das Ziel die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege zu ermöglichen und zu stärken“, betont Bernd Bleile von der Oberfinanzdirektion in Karlsruhe.

Wie in anderen Behörden auch wurde beim Regierungspräsidium Tübingen die frühere Dienstverordnung zur Ermöglichung von Telearbeit „in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Personalrat zu einer Dienstvereinbarung über mobiles Arbeiten weiterentwickelt“, erläutert Pressesprecherin Sabrina Lorenz.

„Nunmehr können, sofern es die dienstliche Aufgabe zulässt, grundsätzlich alle Beschäftigten mobil arbeiten. Dabei können bis zu 60 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit von zu Hause aus oder an einem anderen Ort erbracht werden“, betont Lorenz.

„Schon vor Corona gab es im Regierungspräsidium Freiburg unterschiedliche Instrumente für flexibles Arbeiten, beispielsweise Telearbeit oder gleitende Arbeitszeit“, sagt Pressesprecherin Heike Spannagel. Auch Digitalisierungsprojekte wie etwa die Einführung der E-Akte seien bereits vor Ausbruch der Pandemie auf den Weg gebracht worden. „Zweifelsohne hat Corona aber einen deutlichen Schub für die Ausweitung und Einführung neuer Möglichkeiten flexiblen und digitalen Arbeitens zur Folge gehabt“, sagt Spannagel.

Mehr Effizienz und Flexibilisierung durch digitale Anwendungen

Nach Ansicht von Spannagel tragen seither die digitalen Anwendungen dazu bei, dass Aufgaben und Arbeitsvorgänge ortsunabhängig, flexibel und effizient erledigt werden können. Im Regierungspräsidium arbeite man im Rahmen der Organisationsentwicklung daran, „die Digitalisierung weiter voranzutreiben und flexibles und mitarbeiterorientiertes Arbeiten zu ermöglichen, ohne dabei den Wert der persönlichen Begegnung in Präsenz aus dem Blick zu verlieren“ so Spannagel weiter.

Für manche Mitarbeitenden hatte die Corona-Pandemie möglicherweise auch negative Folgen, weil sie entweder nach einer Infektion unter Long Covid litten oder durch diverse Impfungen geschädigt wurden. In der Regel ist die Krankheitsursache den Behörden nicht bekannt, weil keine Diagnosen abgefragt werden.

Doch wie ging und geht man generell mit Langzeitkrankheitsfällen um? „Aufgrund der während der Corona-Pandemie in unseren Dienststellen umgesetzten weitreichenden Arbeitsschutzmaßnahmen konnte die Anzahl der Corona-Erkrankungen auf ein Minimum begrenzt werden“, betont Bernd Bleile von der Oberfinanzdirektion.

Für solche Krankheitsfälle würden allerdings die gleichen Regelungen gelten wie bei anderen Krankheitsfällen. „Hinsichtlich dem Arbeitsausfall bei Erkrankungen können die Finanzämter aufgrund der Teamstrukturen sehr flexibel auf personelle Veränderungen reagieren“, betont Bleile.

„Bei Erkrankungen erfahren wir keine Diagnosen. Bei längeren Erkrankungen kann je nach Bereich über Krankheitsvertretungen oder bezahlter Mehrarbeit reagiert werden“, sagt auch Suse Bucher-Pinell in Heilbronn.

Bei Langzeitausfällen werden auch Vertretungskräfte eingestellt

„Wir unterstützen die erkrankten Kolleginnen und Kollegen während der Erkrankung und bei einem verträglichen Wiedereinstieg in die gleichen, teilweise aber auch in angepassten Aufgaben“, betont Heike Spannagel vom Regierungspräsidium Freiburg. Bei längerfristigen Ausfällen bemühe man sich, Vertretungskräfte einzustellen, um die Mehrbelastung der Teams möglichst abzufedern, ergänzt Spannagel.

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