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Corona-Infektion als Dienstunfall: Lehrer und Polizist in Bayern klagen erfolgreich
München. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat bei einem Lehrer und einem Polizisten entschieden, dass es sich bei deren Corona-Infektion während der Dienstausübung um einen Dienstunfall handelt. Damit wurden die Berufungen des Freistaats Bayern zurückgewiesen (AZ: 3 BV 21.3116 und 3 B 22.809).
Massiv erhöhtes Infektionsgeschehen an einer Schule
Der VGH begründete sein Urteil damit, dass sich die Kläger bei einem Lehrgang für Sportübungsleiter und beim Unterricht an einer staatlichen Wirtschaftsschule infizierten. Im Fall des Lehrers sei es so gewesen, dass er im Dezember 2020 den Mindestabstand beim Präsenzunterricht nicht einhalten konnte. In dem genannten Zeitraum habe es zudem an dieser Schule, einer staatlichen Wirtschaftsschule, ein massiv erhöhtes Infektionsgeschehen gegeben. So wurden in dieser Zeit von 30 Lehrkräften zehn positiv auf Corona getestet, schließlich wurde die Schule daraufhin auch geschlossen und auf Online-Unterricht umgestellt.
Polizist nahm an Lehrgang für Übungsleiter teil
Der Polizeibeamte hingegen hatte zu Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 dienstlich am praktischen Teil Lehrgangs für Sportübungsleiter teilgenommen. Dieser wurde in geschlossenen Räumen durchgeführt. Darüber hinaus wurden auch das Schwimmbad und die Umkleiden und Duschen gemeinsam benutzt. Auch dies habe zu einer erhöhten Infektionsgefahr beigetragen, argumentierten die Richter. Während und kurz nach dem Lehrgang erkrankten 19 von 21 Teilnehmern an Corona.