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Betrunken eine Patientin operiert
Osnabrück. Wenn ein Arzt in betrunkenem Zustand eine Operation vornimmt, ist das eine Straftat und kann zu einer fristlosen Kündigung führen. Dies entschied das Landgericht Osnabrück in einem Berufungsverfahren und verurteilte einen Chirurgen wegen gefährlicher Körperverletzung, nachdem dieser bei einer Patientin betrunken eine Blinddarm-OP durchführte (AZ: 22 NBs 9/24).
Blinddarm-OP mit 2,29 Promille im Blut
Das Amtsgericht Osnabrück hatte den Chirurg wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Dagegen legte er Berufung ein. Dem 56-Jährigen wird vorgeworfen, dass er eine Blinddarm-Operation an einer Patientin durchgeführt habe und zu diesem Zeitpunkt 2,29 Promille im Blut hatte.
Im Verlauf der Operation sollen dem Angeklagten dann Fehler unterlaufen seien, wodurch die Patientin verletzt worden sei. OP-Schwestern und eine Anästhesistin hätten ihn daraufhin gestoppt, die Operation wurde daraufhin von anderen Ärzten fortgesetzt und erfolgreich beendet.
Der Anwalt des Chirurgen verspricht Schmerzensgeld
Das Landgericht verurteilte den Arzt, der über zwanzig Jahre lang in diesem Krankenhaus gearbeitet hatte, nun zu einer etwas geringeren, nämlich neunmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung. Weil sich der Arzt im Berufungstermin bei seiner Patientin entschuldigte, wurde die Strafe leicht reduziert. Der Anwalt des Arztes habe zudem versprochen, der Patientin ein Schmerzensgeld in Höhe von 3000 Euro zu zahlen.
Die Klinik hatte sich unmittelbar nach dem Vorfall von dem Arzt getrennt und Anzeige erstattet. Inzwischen soll der Mediziner nach eigenen Angaben eine neue Beschäftigung in einem anderen Krankenhaus gefunden haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (sta)