Berlin. Einem Arbeitnehmer kann wegen des Vorwurfs, er habe vorsätzlich die unbekleideten Brüste einer Arbeitskollegin ohne deren Einwilligung berührt, fristlos gekündigt werden. Dies entschied das Arbeitsgericht Berlin (AZ: 22 Ca 1097/23).
Das Gericht beschäftigte sich mit dem Fall eines bei einer Bundesbehörde beschäftigten Arbeitnehmers. Die Kollegin des Arbeitnehmers hatte diesem gegenüber über Rückenschmerzen geklagt. Mit ihrer Einwilligung berührte der Kläger, der hinter der Ko...
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