Erfurt. Der vom BAG zu entscheidende Fall betraf einen Betrieb im Bereich der Automobilzulieferungsindustrie. Ende 2021 erfolgte durch die Werksleitung ein Aushang mit dem Hinweis, dass jede Nutzung von Mobiltelefonen zu privaten Zwecken während der Arbeitszeit nicht gestattet ist.
Der im Unternehmen existierende Betriebsrat war der Auffassung, dass hier Mitbestimmungsrechte verletzt worden seien und forderte den Arbeitgeber auf, das Verbot zurückzunehmen. Nachdem der Arbeitgeber dieser Auffor...
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