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Gerichtsentscheidung

Arbeitgeber kann Handy verbieten

Ein Arbeitgeber kann die private Nutzung eines Smartphones während der Arbeitszeit verbieten, ohne dass der Betriebsrat mitbestimmt. Diese Weisung des Arbeitgebers sei nicht mitbestimmungspflichtig, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) (AZ: 1 ABR 24/22).

Auch ohne Mitbestimmung des Betriebsrats darf ein Arbeitgeber die Nutzung privater Smartphones während der Arbeitszeit untersagen.

dpa/empics/Yui Mok)

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