Streitfall vor Vergabekammer Die Aufteilung in Lose wurde verweigert
Grundsätzlich sollen öffentliche Aufträge in Lose unterteilt werden, um mittelständische Interessen zu berücksichtigen und den Wettbewerb zu fördern. Die Vergabekammer des Bundes in Bonn hat jetzt in einem Fall entschieden, dass die Gesamtvergabe eines Auftrags unter bestimmten Umständen ohne die Bildung von Losen möglich ist.