Änderung von Aufträgen Klare Klauseln erleichtern eine Vertragsänderung
Ein laufender Vertrag kann geändert werden, wenn die ursprünglichen Vergabeunterlagen dazu klare, präzise und eindeutig formulierte Angaben zu möglichen Änderungen des Auftrags enthalten. Das wird in den sogenannten Überprüfungsklauseln festgelegt. In den Klauseln wird definiert, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang Änderungen am Auftrag vorgenommen werden können, ohne dass ein neues Vergabeverfahren erforderlich ist.