Expertenbeitrag: Keine Inhouse-Vergabe bei privater Beteiligung
Inhouse-Geschäfte sind wirtschaftlich und praktisch attraktiv, weil öffentliche Auftraggeber nicht dazu verpflichtet sind, die oft als einschränkend empfundenen europäischen Vergabevorschriften zu beachten. Sie sind danach frei, Aufträge ohne Einschränkungen an Auftragnehmer zu vergeben. Allerdings müssen sie drei Kriterien berücksichtigen: Doch die Kontroll-, Tätigkeits- und Öffentlichkeitskriterien sorgen oft für Unklarheiten in der Beschaffungspraxis.