Im Folgenden finden Sie unsere Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen.
Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG
Breitscheidstr. 69
70176 Stuttgart
Telefon 07 11.6 66 01-0
info(at)staatsanzeiger.de
Amtsgericht Stuttgart HRA 733764, USt.-Id.Nr. DE815719514
PhG Staatsanzeiger für Baden-Württemberg Verwaltung GmbH, Stuttgart
GF Dr. Alexander Teutsch, Amtsgericht Stuttgart HRB 762074
AGB für Shop
1. Geltungs-, Anwendungsbereich
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG (im folgenden Staatsanzeiger genannt) und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
2. Vertragsschluss, Rücktritt
Ein Kaufvertrag über die Bestellung des Kunden kommt dadurch zustande, dass der Kunde persönlich, online, per E-Mail, per Telefax oder telefonisch eine Bestellung übermittelt und der Staatsanzeiger deren Annahme durch Zusendung der Ware oder durch Auftragsbestätigung erklärt. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und sind ausgeschlossen. Der Vertragsabschluss erfolgt in deutscher Sprache. Der Staatsanzeiger ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die bestellte Ware in absehbarer Zeit nicht geliefert werden kann.
3. Preisangaben
Die beim Produkt angegebenen Preise beinhalten i.d.R. sämtliche Steuern und Abgaben, sofern nicht direkt ein anderslautender Hinweis steht. Der Preis beinhaltet dann auch die gültige Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuer und sonstige Abgaben.
4. Versandkosten, Lieferung, Kündigung
Die Versandkosten sind beim Abonnement innerhalb Deutschlands inklusive, bei der Lieferung ins Ausland fallen je nach Abonnement unterschiedliche Versandkosten an. Bei der Bestellung von Einzelpublikationen berechnen wir bis zu einem Warenwert von 50 € eine Versandkostenpauschale von 3 €, bei einem Warenwert über 50 € liefern wir versandkostenfrei (innerhalb Deutschlands). Bei Lieferungen ins Ausland berechnen wir mindestens 3 € bzw. die tatsächlich anfallenden Versandkosten. Zölle sowie im Ausland anfallende Steuern übernimmt der Besteller. Wenn eine besondere Versandform gewünscht wird (Einschreiben, Luftpost, Express, etc.), müssen wir leider die Zuschläge in Rechnung stellen. Die Lieferzeit beträgt innerhalb Deutschlands in der Regel drei bis vier Werktage.
Standardabonnements für Staatsanzeiger und Momente, die ab dem 01.01.2014 abgeschlossen wurden, können jederzeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt werden. Standardabonnements für Staatsanzeiger und Momente, die bis zum 31.12.2013 abgeschlossen wurden, Premiumabonnements (Staatsanzeiger plus Landesausschreibungsblatt) sowie Jahresabonnements von Gesetzblatt Baden-Württemberg, Gemeinsames Amtsblatt sowie Behördenverzeichnis verlängern sich automatisch um ein weiteres Kalenderjahr, sofern sie nicht spätestens bis 30. November zum Ende des Jahres textlich beim Staatsanzeiger gekündigt werden (per E-Mail an kundenservice@staatsanzeiger.de, per Fax an 07 11.6 66 01-86 oder per Brief an die oben stehende Adresse). Geschenkabonnements haben eine Laufzeit von einem Jahr ab Bestellung. Die Belieferung endet automatisch.
5. Nutzungsbedingungen für E-Paper
Der Verlag erlaubt die Nutzung ausschließlich dem persönlich registrierten Nutzer. Der Nutzer ist verpflichtet, die Zugangsdaten geheim zu halten sowie die unberechtigte Nutzung seines Online-Zugangs durch Dritte zu verhindern. Die Nutzung der Inhalte ist auf drei Endgeräte beschränkt.
Der Kunde hat das Recht, Ausgaben und Inhalte des E-Paper zum persönlichen Gebrauch auf dem Bildschirm aufzurufen und im Rahmen der im E-Paper gegebenen Möglichkeiten herunterzuladen und/oder weiterzuleiten. Eine darüber hinaus gehende Nutzung bzw. Verwertung der urheberrechtlich geschützten Inhalte ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Verlags gestattet.
6. Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist nach 14 Kalendertagen zur Zahlung fällig. Die Zahlungen können vorgenommen werden mittels Lastschrift oder Überweisung an die Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG. Der Rechnungsversand erfolgt vorzugsweise auf elektronischem Weg per E-Mail mit PDF-Anhang.
Bei Bestellung aus dem Ausland und Lieferung ins Ausland behalten wir uns das Recht vor, eine Vorausrechnung zu erstellen und die Sendung erst nach Zahlungseingang auf den Weg zu bringen.
7. Zahlungsverzug
Sobald und solange der Kunde sich im Zahlungsverzug befindet, ist der Staatsanzeiger berechtigt, die Belieferung zu unterbrechen oder den Online-Zugang zu sperren. Leistet der Kunde keine fristgerechte Zahlung, wird der Staatsanzeiger den Kunden unter Fristsetzung mahnen. Lässt der Kunde diese Mahnungen unbeachtet, steht es dem Staatsanzeiger frei, weitere zweckentsprechende Maßnahmen der Rechtsverfolgung vorzunehmen und insbesondere ggf. ein Inkassobüro mit der Rechtsdurchsetzung zu beauftragen. Neben dem rückständigen Entgelt hat der Kunde alle erforderlichen Kosten der Rechtsverfolgung (u.a. Mahnkosten, ggf. Kosten für Inkassobüro etc.) zu tragen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche behält sich der Staatsanzeiger ausdrücklich vor.
8. Widerrufsbelehrung für Verbraucher
a. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG, Breitscheidstr. 69, 70176 Stuttgart, E-Mail: widerruf@staatsanzeiger.de, Telefax: 07 11.6 66 01-86 mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist oder eine andere eindeutige Erklärung übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
b. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Bis zu einem Bestellwert von 40 € tragen Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Bei einem höheren Bestellwert können Sie beim Kundenservice einen Retourenschein telefonisch unter 07 11.6 66 01-44 oder per E-Mail an kundenservice@staatsanzeiger.de anfordern.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
c. Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
− zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
− zur Lieferung von Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde
− zur Lieferung von Zeitungen oder Zeitschriften mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung das Eigentum der Staatsanzeigers für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG.
10. Mängelgewährleistung
Während der Mängelgewährleistungsfrist von 6 Monaten nach Lieferung besteht bei Vorliegen eines Mangels der gelieferten Ware zunächst das Recht auf Ersatzlieferung, wobei der Staatsanzeiger auch Wandlung oder Minderung wählen kann. Wird nicht innerhalb angemessener Frist eine mangelfreie Ware geliefert, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Kaufes) oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) zu verlangen.
11. Zurückbehaltung, Aufrechnung, Minderung
Der Besteller ist zur Zurückbehaltung, Aufrechnung oder Minderung, auch wenn Mängel, Rügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn der Staatsanzeiger dem ausdrücklich zugestimmt hat oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
12. Haftung
Der Staatsanzeiger haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Dies gilt auch für die Haftung für Arbeitnehmer, Erfüllungsgehilfen und Vertreter.
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für alle im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung entstehenden Meinungsverschiedenheiten und Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
Sofern der Besteller Kaufmann ist, gilt für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit der Bestellung der Gerichtsstand Stuttgart als vereinbart.
14. Streitbeilegungsverfahren
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
15. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte der Vertrag oder diese Regelungen eine Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die ungültige Bestimmung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen so umzudeuten oder zu ergänzen, dass sie dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt, wenn bei der Durchführung der Vereinbarung eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.
Stand: Februar 2020
AGB für Anzeigen
1. „Anzeigenauftrag” im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Ver-breitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der erstersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Aufträge für Anzeigen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Billigung eines vorgelegten Musters bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige,aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlag es für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert, sofern der Auftraggeber diese bis spätestens drei Arbeitstage vor Erscheinen der Anzeige anfordert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht innerhalb der gesetzten Frist zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
11. Besondere Größenvorschriften können nur bei fertig gelieferter Druckvorlage berücksichtigt werden. Sonst wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
12. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige, übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
13. Wird die Zahlungsfrist vom Auftraggeber überschritten, werden Zinsen in Höhe von 3 v. H. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
14. Der Verlag liefert mit der Rechnung einen Anzeigenbeleg in der Regel in Form eines Anzeigenausdrucks. Weitere Belege sind kostenpflichtig. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
15. Kosten für die Anfertigung bestellter Fotoabzüge, Proofs und Zeichnungen sowie von dem Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
16. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H., bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
17. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Nachsendungen bzw. Aufbewahrung der Eingänge erfolgen bis längstens vier Wochen nach Erscheinen der Ziffernanzeige. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 überschreiten, sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
18. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
19. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
20. Abweichend von Nummer 6 berechtigt eine Auflagenminderung bei Titeln, die heftbezogene Auflagendaten veröffentlichen, nur dann zu einer Preisminderung, wenn und soweit sie bei einer Auflage („Garantieauflage“) 15 v. H. überschreitet. Voraussetzung für einen Anspruch auf Preisminderung ist ein rabattfähiger Abschluss auf Basis der Mengenstaffel und für mindestens drei Ausgaben. Grundlage für die Berechnung der Preisminderung ist der Auftrag pro Unternehmen, soweit nicht bei Auftragserteilung eine Abrechnung nach Marken, die bei Auftragserteilung zu definieren sind, vereinbart wurde. Die mögliche Auflagenminderung errechnet sich als Saldo der Auflagenüber- und Auf-
lagenunterschreitungen der belegten Ausgaben innerhalb des Insertionsjahres. Die Rückvergütung erfolgt am Kampagnenende auf Basis des Kundennettos unter Berücksichtigung der bereits gewährten Agenturvergütung als Naturalgutschrift oder, wenn dies nicht mehr möglich ist, als Entgelt. Ein Anspruch auf Rückvergütung besteht nur, wenn die Rückvergütungssumme mindestens 3.000 € beträgt.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen
a) Anzeigenaufträge sind schriftlich (Brief, Fax, E-Mail, Anzeigen-Upload) zu erteilen. Für Fehler infolge undeutlicher Niederschrift sowie fernmündlich veranlasster Änderungen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Bei Satzfehlern entsteht in keinem Fall Anspruch auf Schadensersatz; es kann nur die Aufnahme einer sachgerechten Berichtigung verlangt werden.
b) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet aber nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird.
c) Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft. Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen kann keine Gewähr übernommen werden. Bestimmte Platz und Datumsvorschriften des Auftraggebers sind nur bindend, wenn sie vom Verlag schriftlich bestätigt wurden. Gestaltungsvorschriften können nur im Rahmen der technischen Möglichkeiten berücksichtigt werden.
d) Widerruft der Auftraggeber seinen Auftrag oder ändert er ihn ab, nachdem die Anzeige gesetzt wurde, berechnet der Verlag 30 % des Anzeigenpreises.
e) AE-Provision erhalten nur Agenturen, die Anzeigen gewerbsmäßig im eigenen Namen und für eigene Rechnung erwerben und an Dritte weiterveräußern. Für Anzeigen, die zum Direktpreis disponiert werden, wird keine AE-Provision abgerechnet.
f) Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz; letztere auch für etwa nicht oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen.
g) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er abbestellt sein sollte, erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Erscheinen abbestellte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu.
h) Der Verlag ist nicht verpflichtet, im Chiffredienst Zuschriften von Computer-Servicediensten, Chiffre-Servicediensten und gewerblichen Schreibbüros weiter zu leiten.
i) Die Vertragsdaten des Auftraggebers werden in einer EDV-Anlage verarbeitet und über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus gespeichert.
j) Preisvergünstigungen aufgrund besonderer Übertragungswege und Datenformate werden nur gewährt bei Einhaltung der entsprechenden Vorgaben des Verlags.
k) Datenschutz: Gemäß § 33 BDSG weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Kunden und Lieferantendaten mittels elektronischer Datenverarbeitung gespeichert werden.
l) Besteht der Kunde entgegen der technischen Empfehlung des Verlags auf der Veröffentlichung seiner überlieferten (digitalen u.ä.) Druckvorlagen, steht ihm kein Preisminderungs- oder sonstiger Anspruch zu, falls das Druckergebnis nicht seinen Vorstellungen entspricht (z.B. Schriften, Rasterweiten). Falls der Kunde Computerviren mit seinen Druckunterlagen übermittelt, kann der Verlag diese Datei sofort löschen, ohne dass dem Kunden irgendwelche Ansprüche zustehen; der Verlag unterrichtet den Kunden hierüber unverzüglich.
Stand: Februar 2019
AGB für Veranstaltungen und E-Learning der Staatsanzeiger-Akademie
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG – im Folgenden Veranstalter genannt – und dem Teilnehmer im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung bzw. Nutzer des eLearnings.
Präsenzveranstaltungen
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt online über die Webseite www.akademie.staatsanzeiger.de. Indem der Teilnehmer die erforderlichen Formulardaten einträgt, meldet er sich verbindlich an. Durch seine Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass ihm – sofern er sich auf Rechnung seines Arbeitgebers anmeldet – alle zur Teilnahme notwendigen Genehmigungen vorliegen. Die Buchung ist so lange möglich, wie Plätze vorhanden sind.
Durch das Ausfüllen und Abschicken des Formulars erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen verbindlich an. Nachdem der Veranstalter die Anmeldung erhalten hat, sendet er dem Teilnehmer eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Die Rechnung wird separat kurz nach der Veranstaltung erstellt und geht dem Teilnehmer per e-Rechnung zu. Die Zahlung erfolgt sofort nach Rechnungserhalt – spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum – ohne Abzug. Sonderregelung bei Teilnahme am Speed-Networking bei den Personalmessen: Hier wird die Gebühr vor Ort bezahlt und quittiert.
Warteliste
Sollte eine Veranstaltung ausgebucht sein, besteht die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste setzen zu lassen. Bei Nachrückung wird der Teilnehmer per E-Mail benachrichtigt und ist gleichzeitig verbindlich angemeldet.
Teilnahmegebühr und Zahlung
Alle angegebenen Preise verstehen sich zzgl. MwSt. Die auf der Webseite genannten Preise sind unverbindlich. Maßgeblich sind die in der Buchungsbestätigung genannten Preise. Zahlungsziel innerhalb 14 Tage nach Erhalt der Rechnung.
Leistungsinhalte
Die jeweils angegebenen Teilnahmegebühren beinhalten, soweit nicht anders angegeben:
■ ein gemeinsames Mittagessen inkl. einem Softgetränk
■ Pausengetränke
■ umfangreiche Arbeitsunterlagen
Rücktritt
Gerne können Sie jederzeit auf einen anderen Veranstaltungstermin oder eine andere Veranstaltung umbuchen.
Eine Umbuchung ist bis zwei Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Ebenso können sie eine Ersatzperson schicken, sollte Ihnen selbst keine Teilnahme mehr möglich sein. Auch diese Änderung ist bis zwei Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bitte teilen sie uns dies in beiden Fällen schriftlich, Textform genügt, mit. Hierfür gelten folgende Bearbeitungsgebühren, die wir erheben:
Umbuchung / Ersatzteilnehmer:
■ 25 Euro zzgl. MwSt.
Stornierung – Teilnehmer müssen schriftlich (Textform genügt) stornieren. Die Stornogebühren staffeln sich
wie folgt:
■ bis 4 Wochen vorher: 50%
■ bis 14 Tage vorher: 70%
■ weniger als 14 Tage vorher: volle Gebühr (dies gilt auch bei Nichterscheinen)
Absage der Veranstaltung
Der Veranstalter kann die Veranstaltung jederzeit aus organisatorischen oder sonstigen wichtigen unvorhersehbaren Gründen (u. a. höhere Gewalt, geringe Teilnehmerzahl oder bei Ausfall des Referenten) absagen und den Vertrag außerordentlich kündigen. In diesem Fall entfallen die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen der Parteien. Weitergehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, insbesondere Ersatzleistungen für bereits gebuchte Flug-, Bahn- oder andere Beförderungstickets sowie erfolgte Hotelbuchungen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ausgeschlossen.
Eigentumsvorbehalt und Nutzung von Lehrmaterial
Bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden, behalten wir uns bei allen Lieferungen von Lehrmaterialien das uneingeschränkte Eigentum vor. Eine Weitergabe an Dritte, die weder Arbeitskollegen oder Mitarbeiter des Kunden sind, eine öffentliche Verbreitung, sowie die Zugänglichmachung von Lehrgangsunterlagen oder Lehrmaterialien sind nicht zugelassen. Mitschnitte von Audio oder Video sind nicht gestattet.
Ebenso ist die Veröffentlichung von im Lehrmaterial enthaltenen Audio- oder Videodaten, digitalen Präsentationen oder Skripten in öffentlich zugänglichen Internetportalen (Sharing) untersagt.
Nutzungsrechteübertragung
Mit der Anmeldung erklärt sich jeder Teilnehmer damit einverstanden, dass Fotos und Videos von ihm während der Veranstaltung aufgenommen und veröffentlicht werden sowie über die Veranstaltung in Bild, Ton und Schrift berichtet wird.
Der Veranstalter darf diese Bild- und Tonaufnahmen zum Zwecke der Werbung für weitere Veranstaltungen sowie für die Berichterstattung über die Veranstaltung in Printmedien und im Internet verwenden und veröffentlichen, insbesondere auf der Homepage und in den Newslettern des Staatsanzeigers sowie in den Sozialen Medien (insbesondere Facebook, Twitter, Xing, Youtube, Instagram, Linkedin).
Haftung
Die Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Änderungsvorbehalte
Der Veranstalter kann und darf inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z. B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vornehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern. Der Veranstalter ist berechtigt, die vorgesehenen Referenten wenn nötig (z. B. bei Krankheit, Unfall) durch andere für den Vortrag ähnlich qualifizierte Personen zu ersetzen.
Datenschutz
Personenbezogene Daten des Teilnehmers, die dieser bei Anmeldung bekannt gibt, werden durch den Veranstalter im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) elektronisch gespeichert und verarbeitet sowie vertraulich behandelt. Die für die Veranstaltungsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im erforderlichen Umfang an vom Veranstalter beauftragte Dienstleister weitergegeben. Die Dienstleister des Veranstalters haben sich verpflichtet, die persönlichen Informationen gemäß des BDSG zu behandeln. Der Teilnehmer erhält auf Nachfrage jederzeit Auskunft über die Daten, die der Staatsanzeiger zu seiner Person gespeichert hat.
Die Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten zu Werbezwecken erfolgt ebenfalls im Rahmen des BDSG, eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Sie können der Nutzung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Dazu genügt eine Mitteilung an den Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG, Breitscheidstr. 69, 70176 Stuttgart, E-Mail: akademie@staatsanzeiger.de. Nach Erhalt Ihrer Mitteilung wird der Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG die Versendung von Informationsmaterial an Sie einstellen.
Nebenabreden
Nebenabreden zum Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt sind.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für Streitigkeiten wird Stuttgart vereinbart, soweit gesetzlich zulässig.
Nutzung von eLearning-Angeboten
Die Nutzung von eLearning-Angeboten erfolgt ausschließlich über www.akademie.staatsanzeiger.de zu dem jeder Teilnehmer einen persönlichen Zugang nach Registrierung erhält. Nach Buchung ist die Nutzung der eLearning-Software auf diesen Teilnehmer und auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Nicht erlaubt ist eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte. Unsere digitalen Lernangebote zu verschiedenen Themengebieten richten sich an Unternehmen und ihre Mitarbeiter, sowie die Öffentliche Verwaltung. Die Staatsanzeiger Akademie umfasst Anwendungsbausteine wie Checklisten, Umsetzungstipps und Handlungsanleitungen in PDF-Form zum Download.
Anmeldung/Zugang
Zur Nutzung der Akademie müssen sich Nutzer im Buchungsprozess mit ihren Daten registrieren und einen Account anlegen. Jeder Nutzer erhält so bei der Buchung eines Kurses einen persönlichen Zugang zur Akademie. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet.
Durch Absenden Ihrer Bestellung geben Sie eine verbindliche Buchung eines Kurses ab. Anschließend erhalten Sie eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Jeder Nutzer ist berechtigt, den Akademie-Account jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu löschen. Eine Löschung des Accounts entbindet nicht von einer Zahlungsverpflichtung. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt stets unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Zusätzliche Informationen zum Datenschutz finden Sie auch unter www.staatsanzeiger.de/datenschutz.
Kursinhalte
Wir behalten uns ausdrücklich vor, Teile oder den gesamten Inhalt der einzelnen angebotenen Kurse sowie der Akademie Plattform ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Bereitstellung zeitweise oder endgültig einzustellen. Bei einer endgültigen Einstellung eines Kurses wird der Nutzer mit einer Frist von 6 Wochen vorab per E-Mail informiert.
Preise und Zahlung
Alle angegebenen Preise verstehen sich zzgl. MwSt.. Die auf der Webseite genannten Preise sind unverbindlich. Maßgeblich sind die in der Buchungsbestätigung genannten Preise. Sofort nach der Buchung wird die Gebühr mit sofortigem Zahlungsziel in Rechnung gestellt. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail.
Umbuchung/Rücktritt
Eine Umbuchung oder ein Rücktritt von einem gebuchten und bezahlten eLearning ist nicht möglich.
Eigentumsvorbehalt und Nutzung von Lehrmaterial
Bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden, behalten wir uns bei allen Lieferungen von Lehrmaterialien das uneingeschränkte Eigentum vor. Eine Weitergabe an Dritte, die weder Arbeitskollegen oder Mitarbeiter des Kunden sind, eine öffentliche Verbreitung sowie die Zugänglichmachung von Lehrgangsunterlagen oder Lehrmaterialien sind nicht zugelassen. Mitschnitte von Audio oder Video sind nicht gestattet. Ebenso ist die Veröffentlichung von im Lehrmaterial enthaltenen Audio- oder Videodaten, digitalen Präsentationen oder Skripten in öffentlich zugänglichen Internetportalen (Sharing) untersagt.
Gewährleistung
Den Zugang zu www.akademie.staatsanzeiger.de sind wir bemüht permanent (365 Tage, 24 Stunden) zu ermöglichen.
Eine jederzeitige Verfügbarkeit können wir jedoch ausdrücklich nicht garantieren. Insbesondere da aus technischen Gründen, etwa Stromausfälle oder erforderliche Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten den Zugriff zeitweise beschränken können.
Haftung
Die eLearning-Kurse der Staatsanzeiger Akademie können Links zu Webseiten Dritter beinhalten. Wir stellen diese Links als zusätzlichen Service zum Lerninhalt zur Verfügung. Der Staatsanzeiger hat keinerlei Einflussmöglichkeiten auf Inhalte dieser verlinkten Webseiten von Drittanbietern und haftet daher nicht für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der dort gemachten Angaben.
Ebenso distanziert sich der Staatsanzeiger ausdrücklich vom Inhalt aller verlinkten Seiten. Für Funktionsfähigkeit und/oder Richtigkeit der Seiten, darauf angebotenen Daten, Dienst- oder Werkleistungen übernehmen wir keine Gewährleistung und haften unter keinen Umständen für Schäden bzw. Folgeschäden oder irgendeiner Art von Verlust, die mittelbar oder unmittelbar hervorgerufen werden durch den Betrieb, den Nicht-Betrieb, den Gebrauch oder die Verwendung in irgendeiner Form.
AGB für Kongresse und Messen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG – im Folgenden Veranstalter genannt – und dem Aussteller im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung.
2. Anmeldung
Das Anmeldeformular ist vollständig auszufüllen und rechtskräftig zu unterschreiben. Die Anmeldung ist für jeden Aussteller rechtsverbindlich. Indem er die unterzeichnete Anmeldung abgibt, erkennen der Aussteller sowie alle für ihn auf der Messe Beschäftigten/Beauftragten die Teilnahmebedingungen an. Mit der Anmeldung wird es dem Veranstalter erlaubt, die Ausstellerdaten zu veröffentlichen. Der Veranstalter kann eine Zulassung als Aussteller zur Messe widerrufen.
3. Teilnahmebestätigung
Erst wenn der Veranstalter die Anmeldung bestätigt, entsteht ein Ausstellungsvertrag zwischen dem Aussteller und dem Veranstalter.
4. Untervermietung
Will ein Aussteller seinen Stand untervermieten oder einem anderen kostenlos überlassen, so muss der Veranstalter dem vorab textlich zustimmen. Basis hierfür ist der Ausstellervertrag zwischen dem Veranstalter und dem im Anmeldeformular genannten Aussteller. Verstößt der Aussteller gegen diese Pflicht zur Genehmigung, muss er 50 % der Standmiete zusätzlich an den Veranstalter zahlen. Der Veranstalter darf bei nicht genehmigter Untervermietung oder Überlassung an Dritte verlangen, dass der Ausstellungsstand sofort geräumt wird.
5. Standzuteilung
Der Veranstalter teilt die Standplätze zu. Dabei berücksichtigt er die Nachfrage, die Ausstellungsfläche und technische Anforderungen. Standwünsche der Aussteller berücksichtigt der Veranstalter soweit möglich. Der Aussteller hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Standfläche. Mit der Ausstellerinformation kurz vor der Veranstaltung, wird der Aussteller textlich über die Position und die Nummer seines Standes informiert. Der Veranstalter kann die zugewiesene Ausstellungsfläche und die der angrenzenden Stände auch ändern, nachdem er die Standzuteilung bereits versendet hat. Diese Änderungen begründen keine Minderungsansprüche. Die Standflächen werden für jede Folgeveranstaltung neu vergeben. Darüber hinaus garantiert der Veranstalter nicht für den Erfolg der Ausstellung.
6. Standauf- und -abbau
Vor Beginn des Aufbaus kennzeichnet der Veranstalter die gemietete Standfläche. Es gibt keine Stellwände als Standbegrenzungen. Die Standgrenzen dürfen nicht überschritten werden. Der Aussteller muss dafür sorgen, dass er den Boden am Veranstaltungsort nicht beschädigt. Will er einen Teppich verlegen, ist ausschließlich rückstandslos entfernbares und lösungsmittelfreies Verlegeband einzusetzen. Bodenbeläge dürfen nicht genagelt werden. An Wänden, Säulen, Decken usw. dürfen Standwände, Plakate, Schilder, etc. nicht mit Nägeln, Schrauben, Klebeband oder Klebstoff befestigt werden. Für Schäden haftet der Aussteller. Der Veranstalter behält sich vor, die Standaufbauten während der Planungsphasen zu ändern. Jeder Aussteller hat unnötigen Abfall zu vermeiden und für Mülltrennung zu sorgen. Die Standplätze sind nach der Ausstellung in einwandfreiem und besenreinem Zustand zu übergeben. Bei Verstößen erhebt der Veranstalter zusätzliche Gebühren nach dem Verursacherprinzip. Jeder Aussteller muss beim Standaufbau selbst dafür sorgen, dass er die Richtlinien, DIN-Normen und Grundlagen des örtlichen Baurechts einhält. Behördliche Genehmigungen hat grundsätzlich der Aussteller einzuholen. Er trägt die Verantwortung dafür, dass an seinem Stand die gewerberechtlichen, polizeilichen, gesundheitsrechtlichen und sonstigen Bestimmungen eingehalten werden. Sollte der Aussteller gegen diese Bestimmungen verstoßen und seine Teilnahme vor der Veranstaltung deshalb nicht genehmigt werden oder vor Ende der Veranstaltung der Abbau des Standes erforderlich sein, so hat der Aussteller daraus keinerlei Ansprüche auf Kostenrückerstattungen gegenüber dem Veranstalter. Bitte beachten Sie die verbindlichen Auf- und Abbauzeiten der jeweiligen Veranstaltung. Es ist nicht gestattet, den Stand vor Beginn der offiziellen Abbauzeit abzubauen. Tut der Aussteller dies dennoch, muss er eine Vertragsstrafe von 50 % des Entgeltes zahlen. Nicht abgebaute Stände oder nicht abtransportierte Ausstellungsgüter werden nach dem vereinbarten Abbau-Zeitraum auf Kosten und Gefahr des Ausstellers entfernt.
7. Standausstattung
Alle Stände müssen an der Frontseite sichtbar mit dem Firmennamen bzw. dem Namen der Institution gekennzeichnet werden. Hierbei ist die maximale Standhöhe einzuhalten. Für die Standausstattung hat der Aussteller selbst Sorge zu tragen, sofern er nichts anderes textlich vereinbart hat. Alle Standbauteile/Materialien müssen den sicherheits- und brandschutztechnischen Bestimmungen bzw. DIN-Normen entsprechen und schwer entflammbar sein. Deckenkonstruktionen müssen ggf. so beschaffen sein, dass sie die vorhandene Sprinkleranlage in ihrer Wirkung nicht beeinträchtigen. Aussteller dürfen nur angemeldete Waren und Dienstleistungen präsentieren!
8. Technische Bedingungen
Aussteller mit eigenem Messestand müssen Baupläne bis spätestens vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin einreichen. Um den Stand zu verwenden, ist es erforderlich, dass der Veranstalter diesen Plan genehmigt. Die einheitliche Standbauhöhe von 3 m ist einzuhalten. Die max. Verkehrslast der Ausstellungsfläche beträgt 500 kg/m2. Aussteller dürfen Installationen von Versorgungs- und Entsorgungsanschlüssen nur über den Veranstalter bestellen. Für die Verbindung ab dem Übergabepunkt des Stroms bis zum jeweiligen Stand sowie innerhalb des Standes ist der Aussteller selbst zuständig. Darüber hinaus trägt der Aussteller für Störungen oder Defekte an der bereitgestellten Stromversorgung ab dem Übergabepunkt die Verantwortung. Innerhalb des Standes können firmeneigenes Fachpersonal oder zugelassene Fachfirmen Installationen in eigener Regie entsprechend den Vorschriften des VDE ausführen. Benötigen Sie einen Techniker, werden Ihnen diese Leistungen berechnet. Bitte folgen Sie in diesem Falle den Anweisungen des zuständigen Technikers bzw. des Veranstalters. Da die Wechselstromanschlüsse einige Meter vom Ausstellerstand entfernt liegen können, bitte ausreichend Kabel und Mehrfachstecker mitbringen. Alle elektronischen Anlagen müssen den derzeitigen VDE-/DIN-Normen entsprechen. Der Veranstalter behält sich vor, Installationen zu kontrollieren, ist dazu aber nicht verpflichtet. Im Fall eines Schadens haftet der Aussteller. Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten. Der Aussteller haftet für Personen- oder Sachschäden, die durch ausgestellte Maschinen und Geräte entstehen.
9. Standöffnungszeiten
Der Aussteller ist verpflichtet, während der gesamten Veranstaltung den Stand mit den angemeldeten Ausstellungsobjekten bzw. Dienstleistungen zu belegen und mit Personal zu besetzen. Innerhalb des Ausstellungsbereiches ist das Rauchen jederzeit verboten!
10. Vorführungen
Lautsprecher- und Musikanlagen sowie Film-, Dia- und Videovorführungen am Stand dürfen nur mit Genehmigung des Veranstalters betrieben werden. Der Aussteller hat sich ggf. bei der GEMA anzumelden und die Gebühren zu zahlen. Megafone dürfen nicht verwendet werden. Vorführungen, die Lärm, Schmutz, Abgas, o.Ä. verursachen und den ordentlichen Ablauf des Kongresses bzw. der Messe stören, kann der Veranstalter untersagen.
11. Bild- und Tonaufnahmen
Bild- und Tonaufnahmen bzw. Übertragungen des Ausstellers oder Dritter müssen sich diese beim Veranstalter genehmigen lassen. Der Veranstalter darf Fotografien, Zeichnungen sowie Film- und Videoaufnahmen vom Ausstellungsgeschehen und den Ausstellungsständen anfertigen und für die Werbung und Presseveröffentlichungen verwenden, ohne dass der Aussteller Einwendungen dagegen erheben kann.
12. Nutzungsrechteübertragung
Mit der Anmeldung erklärt sich jeder Aussteller damit einverstanden, dass Fotos und Videos von ihm während der Veranstaltung aufgenommen und veröffentlicht werden sowie über die Veranstaltung in Bild, Ton und Schrift berichtet wird. Der Veranstalter darf diese Bild- und Tonaufnahmen zum Zwecke der Werbung für weitere Veranstaltungen sowie für die Berichterstattung über die Veranstaltung in Printmedien und im Internet verwenden und veröffentlichen, insbesondere auf der Homepage und in den Newslettern des Staatsanzeigers sowie in den Sozialen Medien (insbesondere Facebook, Twitter, Xing, Youtube, Instagram, LinkedIn).
13. Werbung
Werbung jeder Art ist nur innerhalb des Standes gestattet. Werbung außerhalb des Standes müssen sich Aussteller vom Veranstalter genehmigen lassen.
14. Versicherungen
Die Aussteller sind verpflichtet, vor Beginn der Veranstaltung eine allgemeine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Wir empfehlen eine zusätzliche Versicherung gegen Verlust oder Beschädigung der Ausstellungsstücke während des Auf- und Abbaus, der Laufzeit der Ausstellung und des Transportes. Zudem empfehlen wir, eine eigene Unfall- und Diebstahlversicherung abzuschließen.
15. Haftung, Versicherung, Höhere Gewalt
Der Aussteller haftet selbst für die in den Messestand eingebrachten Gegenstände bzw. das Standeigentum auch während der Auf- und Abbauzeiten. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle der Standbesucher und des Standpersonals, Verluste, Diebstahl oder Beschädigung der Ausstellungsgüter. Fehlt Mietgut, das der Aussteller über den Veranstalter und dessen Standbaufirma bezogen hatte, oder ist dieses beschädigt, muss der Aussteller den Wiederbeschaffungspreis bezahlen. Der Haftungsausschluss betrifft auch eventuelle Bewachungsmaßnahmen des Veranstalters. Darüber hinaus haftet der Aussteller für Beschädigungen am Veranstaltungsgebäude und dessen Einrichtung, die er oder seine Beauftragten am Veranstaltungstag verursachen. Ebenso haftet er für Verluste oder Schäden, die durch Störungen in der Zuführung der Elektroanschlüsse entstehen. Der Veranstalter haftet nicht für entgangenen Gewinn oder Probleme, die sich aus dem Standort des Messestandes ergeben. Sollte die Veranstaltung infolge nicht voraussehbarer Ereignisse oder behördlicher Anordnungen bzw. anderer Umstände verschoben, zeitlich verkürzt, abgesagt oder der Ort verlegt werden müssen, so ergibt sich daraus für den Aussteller kein Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Aussteller können gegen den Veranstalter keine Schadensersatzansprüche geltend machen. Beachtet der Aussteller die in den AGB festgelegten Vorschriften nicht, so trägt er alle Verantwortung für die sich daraus ergebenden Folgen. Den Anordnungen der Messeleitung ist Folge zu leisten.
16. Zahlungsbedingungen
Nach der Veranstaltung stellt der Veranstalter die Messekosten in Rechnung. Zahlung sofort nach Rechnungserhalt, spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum, ohne Abzug. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
17. Rücktritt
Der Aussteller ist an sein Angebot gebunden bis der Veranstalter die Anmeldung bestätigt. Zieht ein Aussteller seine Anmeldung bzw. das Vertragsverhältnis nach eingegangener Bestätigung zurück, so muss dies textlich erfolgen. Der Veranstalter muss dem ebenfalls textlich zustimmen. Er kann nur zustimmen, wenn er den frei gewordenen Platz noch anderweitig vermieten kann. Auch dann, wenn der Platz anderweitig vermietet werden kann, wird bei Stornierung des Vertragsverhältnisses eine Stornogebühr für alle entstandenen Aufwendungen erhoben. Stornogebühren: Nach der Anmeldung und bevor der Aussteller eine Anmeldebestätigung erhalten hat: 25 % des Rechnungsbetrages, bei Stornierung, nachdem die Anmeldung bereits bestätigt wurde bis 7 Werktage vor dem jeweiligen Kongress 50 %, danach werden 100 % der Standmiete zur Zahlung fällig. Sorgt der Aussteller für einen Ersatzmieter, stellt der Veranstalter 100,00 Euro als Aufwandsentschädigung in Rechnung.
18. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Ausstellers, die dieser bei Anmeldung bekannt gibt, werden durch den Staatsanzeiger lediglich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) elektronisch gespeichert und verarbeitet sowie vertraulich behandelt.
Die für die Veranstaltungsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im erforderlichen Umfang an von uns beauftragte Dienstleister weitergegeben. Unsere Dienstleister haben sich verpflichtet, die persönlichen Informationen gemäß des BDSG zu behandeln. Der Aussteller erhält auf Nachfrage jederzeit Auskunft über die Daten, die der Staatsanzeiger zu seiner Person gespeichert hat.
Die Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten zu Werbezwecken erfolgt ebenfalls im Rahmen des BDSG, eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Sie können der Nutzung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Dazu genügt eine Mitteilung an den Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG, Breitscheidstr. 69, 70176 Stuttgart, E-Mail: kundenservice@staatsanzeiger.de. Nach Erhalt Ihrer Mitteilung werden wir die Versendung von Informationsmaterial an Sie einstellen.
19. Nebenabreden
Nebenabreden zum Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Veranstalter textlich bestätigt sind.
20. Gerichtsstand oder Insolvenz/Ausgleich des Ausstellers
Als Gerichtsstand für Streitigkeiten wird Stuttgart vereinbart, soweit gesetzlich zulässig.
Stand: August 2019