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Übernahme in den öffentlichen Dienst: Zusätzliche Qualifikationen dringend nötig

Wer seine berufliche Zukunft in der öffentlichen Verwaltung plant, sollte sich schon während des Studiums Gedanken darüber machen, welche zusätzlichen Qualifikationen das eigene Profil noch schärfen können. Ein gutes Zeugnis ist zwar immer wichtig, aber nicht allein entscheidend.
Geschäftsfrau mit Tablet

Ein gutes Zeugnis ist für einen Job im öffentlichen Dienst genauso wichtig wie Soft Skills und Einsatzbereitschaft.

dpa/Westend61/Daniel Ingold)

STUTTGART/FREIBURG. „Grundsätzlich ist die erforderliche Qualifikation maßgeblich vom jeweiligen Stellenprofil abhängig“, sagt etwa die Personalerin Monja Hahn vom Landratsamt Hohenlohekreis.
Für die Übernahme in den öffentlichen Dienst seien somit insbesondere diejenigen Qualifikationen maßgebend, die sich aus den verschiedenen Anforderungen abhängig von den jeweiligen Aufgabenbereichen ergeben.

„Der Studium-Schnitt ist nicht alleiniges Auswahlkriterium, Bedeutung wird unter anderem auch den Beurteilungen aus den Praxisphasen sowie dem persönlichen Auftreten beigemessen“, ergänzt Hahn.

Zur fachlichen Qualifikation kommen auch die Soft Skills

Neben der fachlichen Qualifikation müssen auch die sogenannten Soft Skills erfüllt sein, sagt Pressesprecherin Andrea Panitz vom Regierungspräsidium Stuttgart (RPS). Eine generelle Aussage insbesondere zu den fachlichen Qualifikationen zu machen sei aber bei den „sehr diversen Aufgabenfeldern des RPS“ schwierig.

Grundsätzlich erwarten die meisten Personaler unabhängig von den Aufgabenfeldern Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit und Selbstständigkeit. Gefragt sind aber auch kreatives Denken und sorgfältiges Arbeiten. Zudem sollte man auch über digitale Grundkompetenzen verfügen. Wer noch nicht mit allen klassischen Office-Programmen umgehen kann, sollte wenigstens die Bereitschaft zeigen, diese Kompetenzen zu erwerben. Außerdem werde die Fähigkeit, andere zu motivieren, oder Einfühlungsvermögen verstärkt in Ausschreibungen für Führungspositionen aufgenommen und beeinflusst insbesondere auch im weiteren Verfahren bei den Auswahlgesprächen die Entscheidung über die Besetzung der Stelle.

Master-Abschluss für höheren Verwaltungsdienst

Die „Laufbahnbefähigung“ als Voraussetzung für eine Beamtung ist allgemein in Paragraf 16 Landesbeamtengesetz (LBG) geregelt. Bei den Laufbahnen im Beamtenverhältnis unterscheidet man zwischen dem mittleren Dienst (zweijährige Ausbildung), gehobenen Dienst (Bachelor Public Management) und höheren Dienst. Der Master-Abschluss ist in der Verwaltung eine Voraussetzung für den Aufstieg in die Laufbahn des höheren Verwaltungsdienstes.

„Bei einer Bewerbung wird ein erfolgreich abgeschlossenes Studium oder Lehre erwartet – und die Abschlussnote sollte sich grundsätzlich nicht im unteren Bereich bewegen“, sagt Panitz. In wenigen Bereichen wie etwa bei den Juristen spiele die Abschlussnote eine verhältnismäßig große Rolle – hier werden grundsätzlich zwei Prädikatsexamina erwartet. Wichtig sei jedoch, dass im Motivationsschreiben und Vorstellungsgespräch deutlich wird, dass Bewerber sich für die öffentliche Verwaltung interessieren und dass ein Verständnis für die Aufgaben und die Bedeutung der Verwaltung für die Allgemeinheit vorhanden ist.

Viele Kriterien sind für eine Stellenbesetzung nötig

„Bei einer Stellenbesetzung kommen viele Kriterien zur Anwendung“, sagt Dennis Koep, Pressesprecher der Stadt Reutlingen. Für manche Stellen seien mehrere Jahre Berufserfahrung und Fachkompetenz Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Aufgabenerledigung. Auch andere Kriterien wie Zusatzqualifikationen, Methodenkompetenz oder Führungskompetenz seien zu berücksichtigen, ergänzt Koep.

„Die Ergebnisse der Studienleistungen sind natürlich auch ein Kriterium für die Bewerbungsauswahl, aber natürlich nicht das Einzige“, sagt Pressesprecherin Heike Spannagel vom Regierungspräsidium Freiburg. Genauso wichtig seien praktische Erfahrungen, etwaige Spezialkenntnisse und eine hohe soziale Kompetenz.

Beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis gilt, dass der Arbeitgeber zur „Bestenauslese“ verpflichtet ist. „Dem Abschluss kommt somit durchaus eine sehr wichtige Bedeutung zu“, teilt die Pressestelle dazu mit. Letztlich gebe es aber je nach Berufsgruppe und Situation auf dem Arbeitsmarkt unterschiedliche Vorgaben, heißt es weiter.

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