Aufhebung von Vergabeverfahren Auftraggeber missdeutet Vergaberecht
Auftraggeber heben von sich aus Vergabeverfahren auf, wenn sie keine oder nur unwirtschaftliche Angebote erhalten. Es gibt für eine Aufhebung auch einen Ermessensspielraum, der jedoch nach einer aktuellen Entscheidung der Vergabekammer Südbayern von Auftraggebern falsch interpretiert werden kann.