Ergänzungen zum Bundesteilhabegesetz unstrittig
Stuttgart. Außergewöhnlich kurz war am Donnerstag die Beratung zur Ergänzung des Bundesteilhabegesetzes. Und ungewöhnlich war auch, dass die Sprecherin einer Fraktion im Namen des ganzen Hauses sprach. Sabine Wölfle von der SPD übernahm dies. Zuvor hatte Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) erklärt, dass das Bundesteilhabegesetz nicht nur die unmittelbaren maßgeblichen Verbesserungen für die Teilhabe der Menschen mit Behinderungen schaffe. Es gebe noch zwei wichtige Regelungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch. Für die Umsetzung dieser bundesrechtlichen Regelungen in Baden-Württemberg seien landesrechtliche Bestimmung im entsprechenden Ausführungsgesetz nötig.
Wölfle erklärte, dass die Landesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine völlig unstrittige Regelung aus dem Bundesrecht umsetze. Der Bund unterstützt die Träger der Sozialhilfe unter anderem zum Beispiel damit, dass er den Barbetrag, das sogenannte Taschengeld, für sozialhilfeberechtigte Bewohner von Heimen übernimmt. Die betreffende bundesrechtliche Regelung hat sich mit Wirkung zum 1. Januar 2020 verändert. Das müsse nun im Landesausführungsgesetz nachvollzogen werden.
Außerdem werde im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen bei den Rahmenverträgen geregelt. Auch das sei sinnvoll. Wölfle hofft, dass sich die unterschiedlichen Verbände im Landesbehindertenbeirat gemeinsam darauf verständigen können, wer das sein solle. Das sollte nicht vom Gesetzgeber bestimmt werden.
Quelle/Autor: Rainer Lang