Ehrenamtliche Katastrophenschützer bekommen Auslagen erstattet
Stuttgart. Ehrenamtliche Helfer im Bevölkerungsschutz und Hilfsorganisationen erhalten mehr Unterstützung vom Land. Der Landtag hat am Mittwoch in zweiter Lesung dem Gesetzentwurf der Landesregierung mit deutlicher Mehrheit zugestimmt.
Hilfsorganisationen im Bevölkerungsschutz bekommen im Falle einer außergewöhnlichen Einsatzlage – darunter ist ein Ereignis zu verstehen, das noch nicht das Ausmaß einer Katastrophe hat – in Zukunft Geld vom Land. Der Gesetzentwurf erweitert die Rechte der Ehrenamtlichen in außergewöhnlichen Einsatzlagen. Anfallende Kosten wie etwa Verdienstausfall trägt das Land.
Innenminister Thomas Strobl (CDU) sagte, in Baden-Württemberg gebe es ein starkes Ehrenamt und ohne dieses „ist kein Staat zu machen“. Er dankte dem Engagement im Bevölkerungsschutz, das überwiegend ehrenamtlich organisiert sei. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, für Rechtsklarheit auch unterhalb des Katastrophenfalls zu sorgen, in dem sich die Helfer im Bevölkerungsschutz befinden. Hier neu eingeführt werde an dieser Stelle der Begriff der außergewöhnlichen Einsatzlage. Das Land wird Kosten wie Verdienstausfall, Sachschäden und Auslagen ersetzen. Das Gesetz sei vor allem Grundlage für die jährliche Pauschalförderung der Organisationen. Diese komme der Ausbildung der Einsatzkräfte zugute. Der Innenminister sicherte zu, gleich nach Inkrafttreten des Gesetzes die außergewöhnliche Einsatzlage auszurufen.
LAND ZAHLT ZUKÜNFTIG MÖGLICHEN VERDIENSTAUSFALL
Mit dem Gesetz übernehme das Land einen möglichen Verdienstausfall der Helfer, sagte Andrea Schwarz (Grüne). Denn auch das Engagement der Arbeitgeber kenne Grenzen. Sie mahnte, „wir dürfen die Lösung der Probleme nicht auf wenigen Schultern verteilen“. Viele ehrenamtlich Engagierten stünden „im Spagat zwischen Familie, Beruf und Ehrenamt“, worunter vor allem Pendler litten. Heimarbeitsplätze entlaste die Situation der Betroffenen.
Zukünftig beteilige sich das Land an den Kosten für die persönliche Schutzausrüstung im Sonderrettungsdienst, darunter die Bergwachten, die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft und die Rettungshundestaffel. Das Gesetz bringe Unterstützung derjenigen, „die sich tagtäglich für uns einsetzen“ und verwies auf die ehrenamtliche Tätigkeit in den Impfzentren.
„Wir stärken Rechte, wir erweitern Rechte“, sagte Thomas Blenke (CDU) zum Gesetzentwurf. Das Engagement im Bevölkerungsschutz habe oftmals Folgen für die Einsatzkräfte, welches nun mehr Wertschätzung und Motivation erfahre. Die Tätigkeit der Helfer, die hierzulande schon lange „bewährte Selbstverständlichkeit“ sei, erhielten mit der Gesetzesänderung „nicht nur Lob“, sondern auch „echte Unterstützung“.
Die SPD-Fraktion unterstützt den Gesetzentwurf. Rainer Hinderer sprach seinen Dank für alle Hilfsorganisationen aus. Dieser gelte vor allem den Helfern in der derzeitigen Pandemiesituation, für die kommende Zeit aber auch dem Ehrenamt ohne Corona-Bezug.
Daniel Rottmann (AfD) kritisierte den Gesetzentwurf dahingehend, dass er die Rechte der Helfer nicht stärke und bezeichnete ihn als „Mogelpackung“. Er forderte, Titel und Inhalt sollten sich entsprechen. Den Änderungsantrag der Fraktion, der unter anderem weitere Kostenübernahmen durch das Land vorsieht, lehnte der Landtag jedoch mehrheitlich ab.
Dank an alle ehrenamtlich Engagierten kam von Ulrich Goll (FDP). „Die Einführung der außergewöhnlichen Einsatzlage verbessert die Rechtsverhältnisse des Ehrenamts“, begründete er die Unterstützung seiner Fraktion.