Landtag verbessert Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Stuttgart. Der Landtag hat die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen verbessert. Grüne, CDU, SPD und FDP stimmten am Mittwoch in zweiter Lesung dem Gesetzentwurf zur Änderung von Vorschriften zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Baden-Württemberg zu. Die AfD votierte dagegen.
Die Corona-Pandemie habe gezeigt, dass gerade der Gesundheitsbereich gestärkt werden müsse, sagte Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) in der Aussprache. Das Land sei auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen. Seit 2014 hätten im Südwesten bereits mehr als 30 000 Bewerber einen Bescheid über die Gleichwertigkeit ihrer Berufsausbildung bekommen.
Mit dem Gesetz, das bundesrechtliche Veränderungen im Zusammenhang mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 15. August 2019 auf Landesebene nachvollzieht, würden die Rahmenbedingungen für alle definiert, die in ihrem Ausbildungsberuf in Baden-Württemberg arbeiten wollten. In Richtung SPD kritisierte Lucha, das Thema Anerkennung von Berufsabschlüssen sei früher „stiefmütterlich gehandhabt“ worden.
Die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen mit inländischen Berufsabschlüssen ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen von Bund und Ländern zur Deckung des wachsenden Fachkräftebedarfs, heißt es in der Gesetzesvorlage. Zugleich sei die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen von großer Bedeutung für die Integration der Zugewanderten in gute, existenzsichernde Arbeit. Außerdem wird für reglementierte Berufe die Möglichkeit eines separaten Feststellungsbescheides über die Gleichwertigkeit geschaffen und die Statistik angepasst.
DAS NEUE GESETZ VERKÜRZT UND SYNCHRONISIERT VERGABEFRISTEN
Abgeordnete von Grünen, CDU, SPD und FDP teilten diese Einschätzung. Daniel Lede-Abal (Grüne) verwies auf die Notwendigkeit der Anpassungen. Sie seien nicht nur im Interesse der betroffenen Menschen, sondern auch der Wirtschaft und des Landes Baden-Württemberg. Durch das Gesetz würden Verfahrensfristen verkürzt und synchronisiert sowie eine neue Systematik bei der statistischen Erhebung eingeführt. Auch die Gleichwertigkeit von Abschlüssen werde verbessert.
Baden-Württemberg als Exportland sei auf ausländische Fachkräfte angewiesen, konstatierte Claudia Martin (CDU). Gerade in den Mint-Berufen sowie im medizinischen und Pflege-Bereich beobachte sie „Fachkräfte-Engpässe“. Das Land brauche Fachkräfte auf allen Qualifikationsstufen, die Ingenieurin genauso wie den Altenpfleger. Das Gesetz sorge für die Verkürzung von Verfahren und die Vereinfachung der Anerkennungen. Wer fleißig sei, sei in Baden-Württemberg herzlich willkommen.
Aus Sicht von Sabine Wölfle (SPD) warten soziale Dienste und Einrichtungen „schon lange“ auf die landesrechtliche Anpassung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes. Deutschland sei Einwanderungsland und die SPD begrüße besonders die Verkürzung der Verfahrensfristen bei der Anerkennung.
Auch Jochen Haußmann (FDP) bewertet die Anpassung ans Bundesgesetz positiv. Die Verfahren würden beschleunigt und seien künftig effizienter. Als Entscheidungsfrist würden nun drei Monate ab der vollständigen Einreichung der Unterlagen gelten.
Carola Wolle (AfD) sagte zur Begründung der Ablehnung des Gesetzes durch ihre Fraktion, das Gesetz werde den „Strom von Migranten weiter anschwellen lassen“. Der Mangel an Fachkräften sei differenziert zu sehen; pauschal gebe es den Fachkräftemangel nicht. Negativ bewertete sie, dass das Gesetz nicht nur für Mangelberufe gelte. Deshalb werde es zur Einwanderung ins Land und in die Sozialsysteme führen.