Debatten im Landtag vom 13. und 14. Juni 2018

FDP macht mit AfD nicht gemeinsame Sache

Stuttgart. Die FDP hat am Mittwoch im Landtag einen AfD-Gesetzentwurf abgelehnt, obwohl sie dem Vorschlag durchaus etwas abgewinnen kann. „Dies könnte zu Fehlschlüssen führen, denen wir uns nicht aussetzen wollen“, sagte der frühere Justizminister Ulrich Goll. Denn er war mit dafür verantwortlich, dass die bis 2013 analog zur Landtagswahl geltende Regelung, wonach die Kandidatur für […]

Stuttgart. Die FDP hat am Mittwoch im Landtag einen AfD-Gesetzentwurf abgelehnt, obwohl sie dem Vorschlag durchaus etwas abgewinnen kann. „Dies könnte zu Fehlschlüssen führen, denen wir uns nicht aussetzen wollen“, sagte der frühere Justizminister Ulrich Goll. Denn er war mit dafür verantwortlich, dass die bis 2013 analog zur Landtagswahl geltende Regelung, wonach die Kandidatur für den Kreistag nicht auf einen Wahlkreis beschränkt ist, 2003 eingeführt wurde.

Dies will die AfD heute wieder und legte einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Dies sei von Vorteil für kleinere Parteien, die nicht genügend Bewerber aufbieten können für eine flächendeckende Kandidatenaufstellung. Obwohl Goll dieser Idee durchaus positiv gegenübersteht, lehnte er das Hin und Her ab. Es sei nicht gut, „wenn die einen das Gesetz abschaffen und die anderen es wieder einführen“.

Lars Patrick Berg (AfD) warf der FDP vor, „sich als politischer Steigbügelhalter von Grünen und CDU beliebt machen“ zu wollen. Er verteidigte den AfD-Gesetzentwurf als „gescheite Reform“. Auf Vorschlag von Innenminister Thomas Strobl (CDU) wurde der Gesetzentwurf der AfD jedoch mit den Stimmen von Grünen, CDU, SPD und FDP abgelehnt.

Die frühere Regelung hat sich „nicht bewährt“, betonte Strobl, der fachliche Bedenken ins Feld führte. Bei einer Mehrfachkandidatur würde „das ausgewogene Kommunalwahlrecht, das sich durch die Persönlichkeitswahl auszeichnet, geschwächt“. Doppelkandidaturen laufen seiner Ansicht nach der Persönlichkeitswahl entgegen. Außerdem würden sie zu Verzerrungen des Wählerwillens führen. Zusätzliche Stimmen in einem Wahlkreis würden einem anderen Kandidaten zugutekommen und notwendige Ausgleichssitze würden zu einer Aufblähung der Kreistage führen.

Wilhelm Halder (Grüne) verwies darauf, dass die AfD entsprechend viele Persönlichkeiten stellen müsse, wenn sie in den Kreistag wolle. Ihm sei es recht, wenn dies der Partei nicht gelinge. „Wir brauchen keine Fremdenfeindlichkeit und keine rassistischen Parolen im Wahlkreis“, fügte Halder hinzu.

Ulli Hockenberger (CDU) sprach sich für „die klare Zuordnung von Kandidaten und Wahlkreisen“ aus.  Hier stehe die Persönlichkeitswahl im Vordergrund. Auch Rainer Stickelberger (SPD) hält die „örtliche Verankerung im Wahlkreis für wichtig“. Mehrfachkandidaturen bedeuten für ihn eine „Ablösung vom Wahlkreis“. Er hält die aktuelle Lösung, die nur eine Kandidatur erlaubt, für „sachgerecht“.

Quelle/Autor: Rainer Lang

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13. und 14. Juni 2018