Splett schließt Nachtragshaushalt nicht aus
Stuttgart. Im Moment sei kein Nachtragshaushalt geplant. Daraus lasse sich allerdings nicht ableiten, dass es in der Zukunft keinen gäbe. „Wir haben keine Glaskugel, in der wir die Zukunft sehen können.“ Dies betonte Finanzstaatssekretärin Gisela Splett (Grüne) am Mittwoch in der Regierungsbefragung im Parlament.
Nachtragshaushalte seien dann nötig, wenn zwingende Ausgaben anfallen, die nicht innerhalb des bestehenden Haushaltsplans getätigt werden könnten und nicht bis zur Aufstellung des nächsten originären Haushaltsplans gewartet werden könne, so Splett. Im Moment sei das Land in der Situation, alle Ausgaben und auch eventuell geringfügige Mehrausgaben schultern zu können.
Splett gab Beispiele für Nachtragshaushalte in der Vergangenheit. Im Haushaltsjahr 2015/16 waren dies beispielsweise Ausgaben im Flüchtlingsbereich und für den Hochschulfinanzierungsvertrag, im Jahr 2006 für die Verwaltungsreform.
Rainer Stickelberger (SPD) wies darauf hin, dass im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt festgestellt wurde, dass haushaltsrelevante Punkte wie Schulbausanierung und Digitalisierung in den Schulen mit den kommunalen Spitzenverbänden noch nicht abgeschlossen seien. Splett teilte mit, dass die Verhandlungen noch weiterliefen. „Wie wir mit dem Ergebnis dieser Gespräche umgehen, werden wir dann sehen, wenn wir das Ergebnis der Gespräche kennen. Da stecken dann sicherlich Dinge drin, die von großer Relevanz auch für den Haushalt sein werden“, so Splett.